Wenn ich das nächste mal erkältet bin, beschwer ich mich beim Bundesgesundheitsministerium!
"Hodor!" - Hodor
@Wacken: die eine Mitarbeiterin dieser Firma hat mir am Telefon gesagt, dass die gesetzliche Frist bis zur Rückzahlung 14 Tage beträgt und diese ist schon längst verstrichen!
Maxi, DU musst die mahnen und eine Frist für die Rückzahlung setzen. Hast Du das zwei mal gemacht (nachweislich per Einschreiben), kannst Du mit Deinen Schreiben und dem ganzen anderen Papierkram Anzeige erstatten. Schließlich wurdest Du geschädigt. Kannst natürlich auch nen Mahnbescheid beim Amtsgericht erwirken, aber der kostet erstmal und es ist ja nicht gesagt, daß die darauf reagieren.
Menschen sind seltsame Tiere!
Only the paranoid survive.
Ich habe denen ein Schreiben per Einschreiben geschickt und eine Frist von 3 Werktagen gesetzt.
Ja, ein richtiger Mahnbescheid beim Amtsgericht wäre auch eine Alternative ich warte noch etwas ab...