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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #35031
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
    Mitglied seit
    04.10.2009
    Ort
    ich brauche keine Medikamente, ich bin nicht krank!
    Semester:
    Beiträge
    2.554
    Zitat Zitat von Maximus007 Beitrag anzeigen
    Ich werde ab dem 1.8. eine Rechtsschutzversicherung haben, aber ich weiß nicht b ich die für ein vergangenes Ereignis bereits nutzen kann
    nein kannst du nicht, Maxi, bist du manchmal etwas weltfremd?



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  2. #35032
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
    16.08.2010
    Beiträge
    12.348
    Wenn ich das nächste mal erkältet bin, beschwer ich mich beim Bundesgesundheitsministerium!
    "Hodor!" - Hodor



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  3. #35033
    Gast26092018
    Guest
    @Wacken: die eine Mitarbeiterin dieser Firma hat mir am Telefon gesagt, dass die gesetzliche Frist bis zur Rückzahlung 14 Tage beträgt und diese ist schon längst verstrichen!



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  4. #35034
    Überzeugungstäterin Avatar von Denüse
    Mitglied seit
    27.01.2003
    Ort
    Lübeck
    Beiträge
    6.087
    Maxi, DU musst die mahnen und eine Frist für die Rückzahlung setzen. Hast Du das zwei mal gemacht (nachweislich per Einschreiben), kannst Du mit Deinen Schreiben und dem ganzen anderen Papierkram Anzeige erstatten. Schließlich wurdest Du geschädigt. Kannst natürlich auch nen Mahnbescheid beim Amtsgericht erwirken, aber der kostet erstmal und es ist ja nicht gesagt, daß die darauf reagieren.
    Menschen sind seltsame Tiere!

    Only the paranoid survive.



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  5. #35035
    Gast26092018
    Guest
    Ich habe denen ein Schreiben per Einschreiben geschickt und eine Frist von 3 Werktagen gesetzt.
    Ja, ein richtiger Mahnbescheid beim Amtsgericht wäre auch eine Alternative ich warte noch etwas ab...



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