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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Achtung an Berufsakademien in BW
    http://www.hochschulstart.de/index.php?id=713
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



  2. #12
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    Okay, trifft bei mir nicht zu ... meine liegt in Niedersachsen. Aber trotzdem gut zu wissen, dass dort scheinbar doch zwischen den Berufsakademien Unterscheide gemacht werden, seitens hss.



  3. #13
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    Hey Sebi91! Auch wenn es jetzt lange her ist: Kannst du eine abschließende Antwort darauf geben, wie es jetzt letztlich war? Zählte die Polizeiakademie Niedersachsen nun letztlich als Berufsakademie, so dass du dich als "Erststudienbewerber" bewerben konntest oder galt es doch als "Hochschule", so dass du "Zweitstudienbewerber" warst? Eine zeitnahe Antwort würde mir sehr helfen, weil ich vor einer ähnlichen Frage stehe...



  4. #14
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    Hallo cyberosti!

    ALLE sog. Hochschulen, oder Akademien, die in Deutschland direkt in einer Behörde (nicht nur Polizei) in die gehobene Laufbahn führen, sind formal Fachhochschulen und ein Abschluss gilt, im Sinne von Hochschulstart, als Erststudium. Eine Ausnahme sind Beamte, die vom mittleren Dienst einen Verwendungsaufstieg in den gehobenen Dienst, ohne Studium, machen.

    Aber: Die Polizei ist gar nicht schlecht bei der Möglichkeit, eine Position zu erreichen, die zu einer optimalen Begründung für "besondere berufliche Gründe" führt! Ich beneide meine Frau derzeit darum! Sie ist Kriminaloberkommissarin und ging vor ein paar Jahren zur Spurensicherung/Erkennungsdienst einer Ortspolizeibehörde. Dort war sie die Frau für Leichensachen und die polizeiliche Begleitung von Obduktionen. Ihre Spezialität ist die Leichendaktyloskopie, also die Identifizierung von unbekannten Toten, die unter Umständen länger "gelegen" haben. Inzwischen ist sie an einem kriminaltechnischen Institut eines Landeskriminalamtes und es wurde ihr unlängst ein Job in der DNA Abteilung angeboten.

    Sie hätte gar keine Probleme eine Messzahl durch "besondere berufliche Gründe" zu bekommen und wenn sie den Job bei der DNA Stelle (leider überwiegend Innendienst) angenommen hätte, würde es locker für ein Gutachten für "wissenschaftliche Gründe" reichen. (Ihre Kollegen wären dort überwiegend Ärzte, was ja prädiktiv ihr Ziel wäre)

    Mein Tip: Arbeite Dich innerhalb der Polizei zur Kripo/Spurensicherung/Erkennungsdienst vor und führe dann bei Hochschulstart "besondere berufliche Gründe" an. Der Weg bis zum kriminaltechnischen Institut eines LKAs, um wissenschaftlichen Gründe anerkannt zu bekommen, ist zugegebener Maßen wohl etwas weit...



  5. #15
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    Hallo Eckhart,

    das verwirrt mich nun doch sehr, dass du da Hochschulstart ins Spiel bringst, da gerade Hochschulstart angibt, dass Berufsakademien nicht zu den Hochschulen zählen und die Polizeiakademie Niedersachsen zweifelsfrei eine Berufsakademie ist. Hochschulstart hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass mein Studium an der Polizeiakademie NICHT wartezeitschädlich ist also das Studium als Wartesemester gilt. Ich bin völlig verunsichert, da ich im Rahmen meiner Bewerbung an der Uni mich als Erststudent beworben habe. Ich habe in meinem Lebenslauf zweifelsfrei kenntlich gemacht, dass ich ein abgeschlossenes Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen habe und wurde immatrikuliert. Ich habe mehrfach nachgefragt beim Immatrikulationsamt, dort aber kaum belastbare Auskünfte bekommen. Ich will mein Studium nicht auf einer Lüge aufbauen, habe mir aber auch nichts vorzuwerfen, da ich trotz der Angaben in meinem Lebenslauf immatrikuliert wurde. Ich weiß nicht wirklich was ich jetzt machen soll...



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