teaser bild
Seite 1 von 24 1234511 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 116
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    01.03.2005
    Beiträge
    514

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo,

    habe trotz Suche leider nichts im Forum gefunden, obwohl der Fall ja bestimmt mal öfter auftritt ;)
    Bei uns hat sich mal wieder zum Wochenende jemand auf der Intensivstation, die mit 7 Mann besetzt ist, krank gemeldet. Haben am Wochenende ein 2-Schicht und freitags noch 3-Schicht-System, brauchen also von Freitagmittag - Montagmorgen 3 Leute um die Dienste zu besetzen. Normalerweise findet sich eigentlich immer jemand, der einspringt; wir Assistenzärzte klären das auch unter uns selbst. Aktuell ist es aber leider so, dass die anderen 4 Kollegen (inklusive mir) wegfahren wollen und auch Flug und Hotel bzw. Zug und Hotel schon fest gebucht sind.
    Kann uns jemand verpflichten an diesem Wochenende zur Arbeit zu kommen? Was würde passieren wenn wir uns alle weigern? Und falls man uns verpflichten kann, müsste der Arbeitgeber die entstandenen Kosten ersetzen?

    Danke für Antworten und konstruktive Vorschläge
    Moonchen



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    30.01.2013
    Beiträge
    1.064
    Bei uns auch ein heißes Thema ;)

    In der Theorie ist es eigentlich ganz einfach. Der Arbeitgeber muss genug Personal vorhalten, dass kurzfristige Ausfälle kompensiert werden können. In der Praxis ist es leider nicht so klar geregelt. Eine Dienstverpflichtung sollte auf jeden Fall an den Betriebsrat gemeldet werden.

    Bei dir hört sich es aber so an, dass ihr eigentlich genug Assistenten seid, aber zufällig alle gleichzeitig wegfahrt.

    Du kannst zum Dienst verpflichtet werden. Der Arbeitgeber muss dir allerdings alle Reisekosten erstatten. Es gibt auch eine Frist, bis wann die Dienstübernahme angekündigt sein muss. Habe ich aber vergessen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.153
    Es gibt keine Dienstverpflichtung! Punkt!
    Der Dienstplan ist verpflichtend. Und wenn Du da frei geplant bist, hast Du frei!
    Und wenn jemand krank wird, dann ist das das Problem des AG, nicht Deins.
    Wenn der AG sicher sein will, dann muss er halt einen zusätzlichen Dienst als Rufdienst für etwaige Ausfälle bestimmen.
    Tut er das nicht (wird wohl immer so sein, weil zu teuer), dann muss er eben sehen, wie er den Dienst besetzt (Honorarkräfte?).
    Wenn Ihr Euch im Sinne des AG einigt ist das toll und sicher die beste Lösung. Aber wenn von Euch niemand kann, und eben auch nicht im Dienstplan verplant seid, dann kann Euch NIEMAND verpflichten, Dienste zu übernehmen...

    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Du kannst zum Dienst verpflichtet werden. Der Arbeitgeber muss dir allerdings alle Reisekosten erstatten. Es gibt auch eine Frist, bis wann die Dienstübernahme angekündigt sein muss. Habe ich aber vergessen.
    Ist nicht richtig! Es gibt keine Dienstverpflichtung! Die Leibeigenschaft ist seit ein paar Jahren abgeschafft!
    I'm a very stable genius!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    11.08.2007
    Ort
    Silicon Junction
    Beiträge
    9.602
    Kann man so als Angestellter einer Uni (also quasi beim Land angestellt) nicht vom Chef dienstverpflichtet werden?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Viva o Lari Larai Avatar von Trojan
    Mitglied seit
    16.08.2001
    Beiträge
    2.047

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Dienstverpflichtung!
    Bin noch kurz vor meiner Niederlassung vom Chef mit Billigung des Betriebsrates für einen Samstagsdienst verpflichtet worden, richtig schriftlich usw. Scheint es also doch zu geben bzw 2010 in Bremen noch gegeben zu haben
    "O caminho do justo está cercado por todos os lados pelas iniquidades dos egoístas e pela tirania dos perversos. Bendito é aquele que, em nome da caridade e da boa vontade, pastoreia os fracos pelo vale das trevas, pois ele é verdadeiramente o protetor de seus irmãos e o salvador dos filhos perdidos. E Eu atacarei com grande vingança e raiva furiosa aqueles que tentam envenenar e destruir meus irmãos. E você saberá: meu nome é o Senhor quando minha vingança cair sobre ti!"
    "Ezequiel 25.17"



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 24 1234511 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook