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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
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  2. #7
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    1.619
    Gibt es denn da Unterschiede zwischen Schichtsystem und Bereitschaftdiensten?



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
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    Bei uns geht es, aber wir haben ja auch ein anderes Dienstverhältnis.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #9
    Administrator Avatar von Brutus
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    17.01.2011
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    Bochum
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    Facharzt
    Beiträge
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    Nö. Bei beiden Formen gibt es einen (Achtung!) rechtsgültigen Dienstplan. Mit diesem Dienstplan hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausgeübt und damit verwirkt. Eine Änderung ist nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    30.01.2013
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    Im Krankenhaus gibt es das "Problem", dass die Patientenversorgung sichergestellt sein muss. Natürlich ist es so, dass der AG genug Personal vorhalten muss um Ausfälle zu kompensieren. In einem Streitfall muss es dann eine Güterabgwägung geben - das individuelle Recht auf "Freizeit" ggüber dem Patientenwohl. Streitigkeiten dürfen in keinem Fall auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.

    Es stimmt schon, dass es keine Dienstverpflichtung gibt. Der Arbeitgeber kann aber einen Dienst anordnen. Natürlich kann man einfach nicht hingehen. Das könnte dann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen mit ungewissem Ausgang.

    Der MB-Anwalt hat uns abgeraten, einer solchen Anweisung nicht zu folgen. Auf jeden Fall muss aber der AG Kosten für einen gebuchten Urlaub etc voll erstatten.

    Dienstverpflichtungen und Unterbesetzungen müssen immer dokumentiert, dem Betriebsrat gemeldet und ggf. eine Überlastungs- bzw. Entlastungsanzeige gestellt werden. Ein einmaliges Vorkommen und auch in so einem Sondefall (alle Assistenten wollen gemeinsam in "Urlaub") halte ich für nicht ausreichend.

    Wenn man Tarif- und Arbeitszeitgesetze liest, ist eigentlich alles sonnenklar und arbeitsnehmerfreundlich. Aber vor dem Arbeitsgericht sieht alles gaaaaanz anders aus. Wir machen aktuell die traurige Erfahrung. Es ist einfach nur zum heulen. Selbst >12 Monate lückenlose und eisenharte Dokumentation der Überstunden, Dienstbelastung, Wochenarbeitszeit etc. und Überlastungsanzeige sind auf einmal wachsweich.



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