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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #101
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    altes Häschen
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    Das sehe ich wie Brutus. Eine Kündigung in der Probezeit anzufechten, dürfte eher aussichtslos sein. Außerdem sehe ich wenig Sinn darin, an einer Stelle festzuhalten, die man eh nicht haben will. Es erscheint mir sinnvoller, Zeit und Energie in die Suche nach einer neuen Stelle zu investieren. Und wenn man nicht selbst kündigt, hat man mit dem ALG auch eine finanzielle Basis für die Suche.



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  2. #102
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    Beim alg1 muss man aber auch aufpassen, des gibts nur, wenn man mind. 12 Monate gearbeitet hat!



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  3. #103
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Interessiert sich die Ärztekammer eigentlich noch für solche Aktionen?
    Zumindest waren die mal an Arbeitszeitverstößen interessiert.
    Im ein oder anderen Fall soll es danach dann auch Probleme mit der Weiterbildungsermächtigung gegeben haben.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #104
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Da der AG aber in der Probezeit OHNE Nennung von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen kann, ist die Frage eher müssig. Wenn nämlich der AG nicht völlig blöd ist, und die Kündigung begründet, hast Du keine Chance, ihm zu beweisen, warum er Dir gekündigt hat.
    Auch in der Probezeit darf man z.B. nicht deshalb gekündigt werden, weil man seine Rechte als Arbeitnehmer ausübt. Normal wäre das als Kündigungsgrund natürlich in der Tat schwer nachzuweisen. Hat hier der Chef aber nicht unter Augen von mehreren Zeugen angekündigt, ihn genau aufgrund des beschriebenen Vorfalles zu kündigen? In der Regel geht es bei der Anfechtung der Kündigung dann ja auch nicht mehr um eine Wiedereinstellung, sondern eher um das Erstreiten eine Abfindung.



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  5. #105
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    Ich würde nicht kündigen, sondern auf die Kündigung des Arbeitgebers warten. Ich würde aber unbedingt und sofort ein unqualifiziertes Zeugnis vom Chef verlangen, und zwar ausdrücklich ein unqualifiziertes, und ebenfalls ausdrücklich erwähnen, dass die Art der Kündigung nicht im Zeugnis erscheinen soll.
    Im Gegensatz zu einem "normalen" Arbeitszeugnis enthält ein unqualifiziertes lediglich eine Aufzählung Deiner Tätigkeiten und Aufgabengebiete, jedoch keinerlei Beurteilungen. Ein solches Zeugnis ist nach einer kurzen Arbeitszeit von 6 Monaten durchaus üblich, und dürfte keine wesentlichen Nachfragen hervorrufen; es hat aber den großen Vorteil, dass Dein Chef keine Chance hat, Dir schlechte Noten zu geben.
    Die Art der Kündigung darf im Zeugnis nur mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers erscheinen. Wenn Dein Chef also ausdrücklich von Dir aufgefordert wird, ein unqualifiziertes Zeugnis ohne Nennung der Kündigungsart zu schreiben, hat er keine Chance, Dir eins reinzuwürgen.

    Viel Glück!
    Coole Idee. Auf die Idee wäre ich nicht gekommen...

    Und auch für den Lebenslauf sind ja solche Dinge meiner Meinung nach völlig egal. Ich mein, Probezeit heißt Probezeit weil man eben erst mal proben will ob man zusammenpasst. Und wenns nicht passt, dann passt's halt nicht. Egal an wem es letztlich lag. Könnte ja auch an der Verwaltung liegen dass die grad mal wieder eine Stelle gestrichen haben...



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