Beim alg1 muss man aber auch aufpassen, des gibts nur, wenn man mind. 12 Monate gearbeitet hat!
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Das sehe ich wie Brutus. Eine Kündigung in der Probezeit anzufechten, dürfte eher aussichtslos sein. Außerdem sehe ich wenig Sinn darin, an einer Stelle festzuhalten, die man eh nicht haben will. Es erscheint mir sinnvoller, Zeit und Energie in die Suche nach einer neuen Stelle zu investieren. Und wenn man nicht selbst kündigt, hat man mit dem ALG auch eine finanzielle Basis für die Suche.
Beim alg1 muss man aber auch aufpassen, des gibts nur, wenn man mind. 12 Monate gearbeitet hat!
Interessiert sich die Ärztekammer eigentlich noch für solche Aktionen?
Zumindest waren die mal an Arbeitszeitverstößen interessiert.
Im ein oder anderen Fall soll es danach dann auch Probleme mit der Weiterbildungsermächtigung gegeben haben.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Auch in der Probezeit darf man z.B. nicht deshalb gekündigt werden, weil man seine Rechte als Arbeitnehmer ausübt. Normal wäre das als Kündigungsgrund natürlich in der Tat schwer nachzuweisen. Hat hier der Chef aber nicht unter Augen von mehreren Zeugen angekündigt, ihn genau aufgrund des beschriebenen Vorfalles zu kündigen? In der Regel geht es bei der Anfechtung der Kündigung dann ja auch nicht mehr um eine Wiedereinstellung, sondern eher um das Erstreiten eine Abfindung.
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Coole Idee. Auf die Idee wäre ich nicht gekommen...
Und auch für den Lebenslauf sind ja solche Dinge meiner Meinung nach völlig egal. Ich mein, Probezeit heißt Probezeit weil man eben erst mal proben will ob man zusammenpasst. Und wenns nicht passt, dann passt's halt nicht. Egal an wem es letztlich lag. Könnte ja auch an der Verwaltung liegen dass die grad mal wieder eine Stelle gestrichen haben...