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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Im Krankenhaus gibt es das "Problem", dass die Patientenversorgung sichergestellt sein muss. Natürlich ist es so, dass der AG genug Personal vorhalten muss um Ausfälle zu kompensieren. In einem Streitfall muss es dann eine Güterabgwägung geben - das individuelle Recht auf "Freizeit" ggüber dem Patientenwohl. Streitigkeiten dürfen in keinem Fall auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.
    Dafür gibt es Honorarkräfte. So einfach ist das. Das Problem, dass die Patientenversorgung sichergestellt werden muss, ist das unternehmerische Risiko. Und das hat der AG zu tragen. Ganz sicher nicht der Arbeitnehmer!
    Streitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden? Aber auf meinem Rücken ist das in Ordnung?
    ? Gibt es eine Dienstverpflichtung im Notfall?
    Gerne wird angeführt, dass bei Personalmangel ein Notfall vorliege und dass der Arbeitgeber daher
    zum Dienst verpflichten kann. Das ist nicht richtig. Ein struktureller Personalmangel ist kein Notfall,
    sondern liegt im Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Sein
    Betriebsrisiko kann der Arbeitgeber jedoch
    nicht auf die Mitarbeiter abwälzen. Der Arbeitgeber hat für die ausreichende Personalbesetzung zu
    sorgen.
    Es stimmt schon, dass es keine Dienstverpflichtung gibt. Der Arbeitgeber kann aber einen Dienst anordnen. Natürlich kann man einfach nicht hingehen. Das könnte dann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen mit ungewissem Ausgang.
    Auch das dürfte fragwürdig sein. Der AG kann erstmal keinen Dienst anordnen. Dieses Direktionsrecht hat er mit Anerkennen des gültigen Dienstplanes verwirkt! Wenn der AG jetzt meint, er könne aufgrund einer "Notlage" einen Dienst anordnen, dann ist das schlichtweg rechtswidrig. Und wenn Du dann nicht hingehst, er aber meint, er könne Dich danach abmahnen, dann ist das genauso rechtswidrig.
    ? Wie ist die Rechtslage beim „Einspringen“?
    (betr. Anrufe im Frei oder sogar im Urlaub, damit Pflegende kurzfristig für erkrankte Kolleg/innen einspringen) Siehe unter „kurzfristige Dienstplanänderungen“. Durch Bekanntgabe des Dienstplans hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht über die Verteilung der Arbeit auf die einzelnen Dienste und Schichten wirksam ausgeübt. Der Arbeitnehmer hat seine Sollarbeitszeit erfüllt und ist nicht verpflichtet, seine Freizeit oder seinen Urlaub zu unterbrechen.

    Ein Krankenhaus war besonders findig: Es wollte ein System einführen, wonach die Pflegenden für alle kommenden Dienstpläne in ihrem Frei Tage angeben, an denen sie bereit sein würden, im Fall des kurzfristigen Ausfalls von Personal freiwillig einzuspringen. Das sollte eine Art „Einspringbörse“ werden. Es sollten an allen Tagen Mitarbeiter eingetragen sein, die sich
    zur kurzfristigen Dienstaufnahme in Bereitschaft halten. Das ist ein Rufbereitschaftsdienst durch die Hintertür und nicht zulässig.
    Eine Abmahnung oder sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen, weil eine Mitarbeiterin in ihrem Frei nicht am Telefon erreichbar war, sind unzulässig! Eine Arbeitgeberin tauchte sogar persönlich vor der Haustür der Arbeitnehmerin auf, um sie zur kurzfristigen Dienstaufnahme zu bewegen. Als Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe DBfK die Mitarbeiterin nicht öffnete, gab es eine (rechtswidrige) Abmahnung, da die Arbeitnehmerin sich der Erreichbarkeit entzogen habe.
    Der MB-Anwalt hat uns abgeraten, einer solchen Anweisung nicht zu folgen. Auf jeden Fall muss aber der AG Kosten für einen gebuchten Urlaub etc voll erstatten.
    Finde ich seeehr merkwürdig. Gerade der Anwalt vom MB sollte wissen das der AG hier nicht im Recht ist. Warum er da so geraten hat, kann ich nicht verstehen...

    Dienstverpflichtungen und Unterbesetzungen müssen immer dokumentiert, dem Betriebsrat gemeldet und ggf. eine Überlastungs- bzw. Entlastungsanzeige gestellt werden. Ein einmaliges Vorkommen und auch in so einem Sondefall (alle Assistenten wollen gemeinsam in "Urlaub") halte ich für nicht ausreichend.
    Wofür ist es nicht ausreichen? Eine Überlastungsanzeige zu schreiben? Mag sein. Aber es geht hier auch gar nicht um die Überlastung, sondern darum, dass der AG versucht, den Dienstplan EINSEITIG zu verändern, und zwar gegen den Willen des Mitarbeiters.

    Wenn man Tarif- und Arbeitszeitgesetze liest, ist eigentlich alles sonnenklar und arbeitsnehmerfreundlich. Aber vor dem Arbeitsgericht sieht alles gaaaaanz anders aus. Wir machen aktuell die traurige Erfahrung. Es ist einfach nur zum heulen. Selbst >12 Monate lückenlose und eisenharte Dokumentation der Überstunden, Dienstbelastung, Wochenarbeitszeit etc. und Überlastungsanzeige sind auf einmal wachsweich.
    Wieso? Worum geht es denn bei Euch?
    I'm a very stable genius!



  2. #12
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    Man bekommt nicht immer einfach mal so Honorarkräfte (je nach Fach) von jetzt auf nacher. Besonders wenn in dem Bereich noch nie Honorarkräfte eingesetzt wurden. Wenn in der Abteilung vorher noch nie Personalmangel dokumentiert wurde, kann der AG sich da leichter rausreden und auf die Patientenversorgung pochen. Es gibt keinen gesetzlichen Stellenschlüssel sondern nur Richtwerte. Deshalb kann man dem AG nicht einfach Strukturprobleme vorwerfen, weil mal ein Dienst nicht besetzt werden kann. In der Güterabwägung steht das Patientenwohl über dem Urlaub und wird deswegen nachteilig für den Arbeitnehmer ausgelegt.

    Dein Beispiel ist ein Extrem mit chronischem Personalmangel. Ich glaube nicht, dass es hier angewendet werden kann. So wie beschrieben, scheint es kein Personalmangel zu geben. Bei Krankheitsausfällen muss eben jemand Einspringen - mit und ohne Personalmangel. Bei einer Auswahl von 4 potenziellen Ersatzkandidaten kann dem AG glaube ich nicht ein generelles Strukturproblem nachgewiesen werden.

    Bei uns geht es um massenhaft unbezahlte Überstunden, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (60-90h Wochenarbeitszeit), "Dienstverpflichtungen" bei denen teilweise 1 oder max 2 Springer zur Verfügung stehen, unbesetzte Stationen .....
    Wir sind momentan 12 Assistenten, die klagen. Nach der Probezeit kommen noch ein paar dazu.

    Ich weiß nicht wie viel "Praxiserfahrung" du hast. Wir haben Gesetztestexte und Urteile rauf und runter gelesen. Alles klingt logisch und einfach. Aber vor Gericht bei der Verhandlung sieht alles anders aus.



  3. #13
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Der Arbeitgeber muss halt mit denen auskommen, die er da hat ohne die im frei.
    Am naheliegendsten ist, dass der Hintergrund OA der ITS reinkommt und die Schicht eben mitmacht.
    Ansonsten kann beispielsweise ein (entsprechend erfahrener) Diensthabender von einer anderen Station auf die ITS beordert werden - bei uns wäre da die Abteilung aus der der Erkrankte stammt in der Pflicht für Ersatz zu sorgen.
    Zur Not müssen halt Betten gesperrt werden, wenn keiner mehr da ist, der sie bewirtschaftet.

    Wenn der Arbeitgeber bei einem Krankheitsausfall kein Konzept hat, wie der kompensiert werden kann ohne Leute aus genehmigtem Urlaub zurückzupfeifen, dann hat er ein Strukturproblem.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



  4. #14
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    Vor ein paar Jahren hat ein Kollege ein ähnliches Problem gehabt, dass er trotz gebuchten Urlaub kurzfristig einspringen sollte. Er hat eine Aufstellung der gesamten Kosten gemacht für den Familienurlaub für 5 Personen. Das ganze hat er dem Chef geschickt und eine schriftliche Zusage von ihm und der Geschäftsführung gefordert, über erstens die Übernahme der kompletten Kosten des Urlaubes und zweitens damit der Familienurlaub auch anders genommen werden kann auch die Zusicherung über den Zeitraum xy und die Mehrkosten bei gleichem Hotel, ect.
    Die Latte lag so hoch, da ist der ehemalige Chef dann doch nicht rübergesprungen. Fand ich sehr elegant gelöst.



  5. #15
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Man bekommt nicht immer einfach mal so Honorarkräfte (je nach Fach) von jetzt auf nacher.
    DAS halte ich jetzt mal für ein Gerücht! Es kommt halt auf den Preis an! Wenn Du natürlich versuchst, einen FA für ein Wochenenddienst für 30€/h zu bekommen, dann kannste es auch gleich lassen. Das ist die Anzeige nicht wert...

    Besonders wenn in dem Bereich noch nie Honorarkräfte eingesetzt wurden. Wenn in der Abteilung vorher noch nie Personalmangel dokumentiert wurde, kann der AG sich da leichter rausreden und auf die Patientenversorgung pochen. Es gibt keinen gesetzlichen Stellenschlüssel sondern nur Richtwerte. Deshalb kann man dem AG nicht einfach Strukturprobleme vorwerfen, weil mal ein Dienst nicht besetzt werden kann. In der Güterabwägung steht das Patientenwohl über dem Urlaub und wird deswegen nachteilig für den Arbeitnehmer ausgelegt.
    Wieso steht das Patientenwohl über dem Arbeitnehmerwohl? Sind Ärzte Arbeitnehmer 2. oder 3. Klasse? Diese Dieskussion haben wir schon sooo oft hier gehabt. Das Problem liegt darin, dass die Arbeitgeber wissen, dass wir eher so gestrickt sind, einen Dienst zu übernehmen, weil wir ja sooooo wichtig sind. Wie war das: der Friedhof liegt voller Unersetzbaren...

    Dein Beispiel ist ein Extrem mit chronischem Personalmangel. Ich glaube nicht, dass es hier angewendet werden kann. So wie beschrieben, scheint es kein Personalmangel zu geben. Bei Krankheitsausfällen muss eben jemand Einspringen - mit und ohne Personalmangel. Bei einer Auswahl von 4 potenziellen Ersatzkandidaten kann dem AG glaube ich nicht ein generelles Strukturproblem nachgewiesen werden.
    Das ist kein Beispiel. Das ist das Gesetz! Und natürlich kann es angewendet werden. Wieso sollte in einer Abteilung mit 30 Assistenten es nicht sein, dass mal alle anderen etwas vorhaben? Und wen willst Du dann verpflichten? Denjenigen mit dem 70. Geburtstag? Oder den, der auf der Hochzeit eingeladen ist? Oder denjenigen, der ein Wochenende mit der Liebsten an der Ostsee verbringt?

    Ich weiß nicht wie viel "Praxiserfahrung" du hast. Wir haben Gesetztestexte und Urteile rauf und runter gelesen. Alles klingt logisch und einfach. Aber vor Gericht bei der Verhandlung sieht alles anders aus.
    8 Jahre als Assistenzarzt und Assistentensprecher. Und ja, Verhandlungen mit der Personalabteilung und der Verwaltungsspitze kann ich...
    Und meine Erfahrung mit Arbeitsgerichten ist, dass die KH eigentlich JEDEN Prozeß verloren haben...
    I'm a very stable genius!



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