In meinen Augen ist das ein Erziehungsproblem- wir bekommen das doch schon ganz früh in unserer Medizinerwerdung bei gebracht, dass wir nicht aufzumucken und nichts zu sagen haben. Geht doch schon bei diesem schwachsinnigen KPP los.
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*ArbeitNEHMERrecht für Mediziner
Das Fachgebiet würde mich auch interessieren.
In meinen Gefielden ist es nämlich nicht unüblich, Assistenzärzte in beliebten Fachgebieten gerne auch ohne Bezahlung als Gastarzt einzustellen, wo dann Arbeitnehmerrechte gegen 0 gehen - mit dem alleinigen Versprechen, irgendwann ein WB-Zeugnis zu bekommen.
"Urlaub? Überstunden? Wenns dir nicht passt, geh doch. Wir kriegen jede Woche Stellenanfragen"
Bei großen Fächern findet man gottseidank ja noch einfacher Arbeitsstellen, da würde ich nicht lange mit einem Arbeitgeberwechsel zögern.
Geändert von ehem-user-19-08-2021-1408 (04.11.2014 um 22:57 Uhr)
In meinen Augen ist das ein Erziehungsproblem- wir bekommen das doch schon ganz früh in unserer Medizinerwerdung bei gebracht, dass wir nicht aufzumucken und nichts zu sagen haben. Geht doch schon bei diesem schwachsinnigen KPP los.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Exakt. Und immer wenn ich das hier lese, dann freue ich mich da gelandet zu sein, wo ich bin. Einer unserer Oberärzte ist im Betriebsrat und bei uns läuft das definitiv nicht so. Da sind dann die Bewerber echt erstaunt, wenn wir ihnen erklären, dass wir WIRKLICH nur 2-3 Dienste im Monat machen (der Dienstplan steht meistens Monate vorher fest) und da äußerst selten mal jemand einspringen muss, weil jemand krank wird und selbst das dann immer sehr vernünftig geregelt wird.
Danke für Eure Antworten und den Rückenwind.
Fachgebiet ist Neuro.
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Wer sich auf solche Spielchen mit dem Gastarztstatus einlässt, schadet nur sich selbst und anderen. Anderen, weil man die sklavereiähnlichen Zustände auch noch unterstützt; sich selbst, weil man sich erstens ganz banal ficken lässt, und zweitens spätestens beim Einreichen der Unterlagen für die Facharztprüfung sein blaues Wunder erlebt, nämlich dann, wenn die Ärztekammer das Zeugnis nicht anerkennt. Was solche Deppen in ihrer devoten Unterwürfigkeit gern übersehen, ist der kleine Punkt in der Approbationsordnung, der neben Zeugnissen auch Kopien aller Arbeitsverträge eingereicht werden müssen. Es würde mich außerordentlich wundern, wenn eine Ärztekammer einen Gastarztvertrag anerkennt; dann kann man sich mit dem Weiterbildungszeugnis den Popo abwischen, mehr kann man damit nicht anfangen.