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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
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    "teilweise 1-Jahres-Verträge"? Eine Kollegin hat mir letzten ein Foto der ersten Seite ihres Arbeitsvertrages geschickt: 2 Monate! Und das nicht in einer Uniklinik sondern in einem kommunalen Haus.
    Und von den Unis her erzählt mir mein Chef regelmäßig wie froh ich sein kann einen Facharztvertrag zu haben, er hätte in seiner Unikarriere immerhin 17 Arbeitsverträge gehabt...



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  2. #12
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ach kommt Leute, wir wissen alle, dass solche Aussagen in der heutigen Zeit total bescheuert sind. Und wenn es diesen 2-Monatsvertrag gibt, ja und? An zwanzig anderen Häusern hätte sie einen Weiterbildungsvertrag bekommen.



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  3. #13
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Naja, die Befristungen muss man auch immer schauen, was der Grund ist. Der Arbeitgeber kann ja nicht einfach nach Gutdünken befristen wie er lustig ist.
    Bei zwei Monaten ist das evt. eine Schwangerschaftsvertretung (BV bis Beginn Mutterschutz) oder eine Vertretung für einen Mitarbeiter, der freigestellt ist, z.B. für eine externe Rotation und der jetzt nicht wiederkommt, weshalb die Stelle schonmal wieder besetzt wird, aber die Gelder erst frei sind, wenn der Mitarbeiter tatsächlich nicht wieder kommt.
    Bei universitären Drittmittelstellen ist das auch nicht ungewöhnlich, weil man halt nur so lange beschäftigt werden darf wie Geld auf dem entsprechenden Konto ist und wenn man da einen Topf nach dem anderen leer macht, dann kommen schonmal kurze Zeiten bei raus...
    Diese Befristungsgründe sind ja schon irgendwie legitim, da kann der Chef jetzt auch nicht viel anderes machen, selbst wenn er wöllte...

    Ansonsten - gerade an nicht-universitären Häusern ohne das Drittmittelstellenwesen - muss man aber schon kritisch fragen, warum da befristet wird. Wenn es was anderes als Schwangerschaft/Elternzeit/Beurlaubung eines Mitarbeiters ist, der zu einem bestimmten Stichtag wiederkommen soll, dann muss man das schon hinterfragen ob das überhaupt rechtens ist, weil es - wie gesagt - für eine Befristung schon einen Grund geben muss. Und wenn es keine Vertretung ist, dann höchstens die Weiterbildung, sprich der Facharztvertrag.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Ach kommt Leute, wir wissen alle, dass solche Aussagen in der heutigen Zeit total bescheuert sind. Und wenn es diesen 2-Monatsvertrag gibt, ja und? An zwanzig anderen Häusern hätte sie einen Weiterbildungsvertrag bekommen.
    Aber nicht überall.
    Wenn man örtlich und vielleicht zusätzlich noch zeitlich (Teilzeit-Wunsch) wenig flexibel ist, liegen WB-Verträge nicht gerade auf der Straße.

    Wobei ein 2-Monats-Vertrag schon übel ist. Das wird dann ja auch nicht angerechnet, mies...



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.10.2014
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    144

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    Wenn man nicht flexibel ist, muss man immer einen Kompromiss eingehen. Aber wer bitte unterschreibt in D einen 2-Monatsvertrag? …es sei denn, es ist so gewollt, weil ein bestimmter Zeitraum überbrückt werden muss. Dann haben ja beide Parteien was davon. Aber ansonsten kann ich das nicht nachvollziehen.



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