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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Irgendwann wird es wahrscheinlich der Leitstelle zu blöd- dieses Mal hat es ja eine Welle von Notrufen auf beiden Nummern ausgelöst und das letzte Mal war wohl gerade erst vor ein paar Tagen im Nachbarortsteil.

    Dummerweise ist hier die Polizei und nicht der Rettungsdienst für solche Fragestellungen zuständig, also kein Notarzt der eine Einweisung vornehmen kann.
    Die waren wie gesagt sehr bemüht und mit der Situation nicht zufrieden, haben aber das Problem, dass es einen recht frischen Gerichtsentscheid gibt.

    Systemsprengerin trifft es wahrscheinlich ganz gut. Wahrscheinlich wird man jeweils im Einzelfall entscheiden müssen, ob jetzt gerade eine Eigengefährdung vorliegt.
    Geändert von WackenDoc (12.11.2014 um 14:30 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
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  2. #12
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    Wo is das Problem? Wenn sie aus religiösen Gründen erfrieren will, ist das ihre Sache, nicht unsere. Sie ist psychiatrisch begutachtet worden und als nicht pathologisch geführt. Denkt mal an einige Begebenheiten aus der Geschichte, mir fällt da grad der Gang nach Canossa ein. Hättet Ihr etwa den guten Heinrich, als er halbnackt und barfuß im Schneesturm um Verzeihung gewinselt hat, auch eingewiesen? Oder die ganzen Helden, die sich am Karfreitag ans Kreuz nageln lassen?
    Nene, jedem Tierchen sein Plaisierchen. Solange die Person nicht fremdgefährdend wird, seh ich da kein großes Problem, wenn die gute Dame ansonsten zu allen Entitäten orientiert ist. Und aufzuwärmen scheint sie sich ja auch zwischendurch.
    Vlt sollte man ihr eher mal ab und zu ein Bußgeld wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zukommen lassen, manchmal wirkt das Wunder......
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



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  3. #13
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Genau so sehe ich das auch.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #14
    Platin Mitglied
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    Habe vor einiger Zeit ein Buch zu dieser Frage von Lütz gelesen: Irre, wir behandeln die Falschen
    Darin ging es eben genau um diese Fragestellung: Wann ist jemand krank und wann nicht. Und hatten die ganzen Heiligen von Früher nicht vielleicht einfach alle eine Psychose. Kein Fachbuch, aber wie ich - als nicht Psychiater finde - sehr interessant und unterhaltsam geschrieben.



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  5. #15
    Banned
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    Zitat Zitat von Christoph_A Beitrag anzeigen
    Wo is das Problem? Wenn sie aus religiösen Gründen erfrieren will, ist das ihre Sache, nicht unsere.
    Das stimmt so nicht. Wenn die Person krankheitsbedingt nicht zur freien Willensbildung in der Lage ist, wäre das unterlassene Hilfeleistung.

    Zitat Zitat von Christoph_A Beitrag anzeigen
    Hättet Ihr etwa den guten Heinrich, als er halbnackt und barfuß im Schneesturm um Verzeihung gewinselt hat, auch eingewiesen? Oder die ganzen Helden, die sich am Karfreitag ans Kreuz nageln lassen?
    Ja, wenn krankheitsbedingt die freie Willensentscheidung aufgehoben gewesen wäre. Nein, wenn dies nicht der Fall gewesen wäre. Wie gesagt, das ist weniger eine Frage von möglichem Wahnerleben vs. religiösem Erleben, sondern von anderen krankheitstypischen Erscheinungen.

    Zitat Zitat von Christoph_A Beitrag anzeigen
    Vlt sollte man ihr eher mal ab und zu ein Bußgeld wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zukommen lassen,
    Weil unsere Gesellschaft so wenig "abnormes" Verhalten aushält? Wie jämmerlich.....
    Geändert von EKT (12.11.2014 um 19:36 Uhr)



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