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Irgendwann wird es wahrscheinlich der Leitstelle zu blöd- dieses Mal hat es ja eine Welle von Notrufen auf beiden Nummern ausgelöst und das letzte Mal war wohl gerade erst vor ein paar Tagen im Nachbarortsteil.
Dummerweise ist hier die Polizei und nicht der Rettungsdienst für solche Fragestellungen zuständig, also kein Notarzt der eine Einweisung vornehmen kann.
Die waren wie gesagt sehr bemüht und mit der Situation nicht zufrieden, haben aber das Problem, dass es einen recht frischen Gerichtsentscheid gibt.
Systemsprengerin trifft es wahrscheinlich ganz gut. Wahrscheinlich wird man jeweils im Einzelfall entscheiden müssen, ob jetzt gerade eine Eigengefährdung vorliegt.
Geändert von WackenDoc (12.11.2014 um 14:30 Uhr)
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3