Habe mal in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) nachgeschlagen: da steht die Lösung
Clotrimazol ist verschreibungspflichtig
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch -
- ausgenommen zur vaginalen Anwendung in Packungsgrößen mit einer Gesamtmenge von bis zu 600 mg Clotrimazol, verteilt auf bis zu 3 Einzeldosen, und für eine Anwendungsdauer bis zu 3 Tagen -
also muss es doch einen Unterschied in der Indikation geben bzw. im Anwendungsgebiet.