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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Farmer ;) Avatar von luckyluc
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    Guten Abend,
    wie ihr vielleicht mitbekommen habt, fiel heute das Urteil über die E-Zigaretten. Demnach werden diese zukünftig nicht mehr als Arzneimittel eingestuft und sind damit freiverkäuflich erhältlich.
    Werden wir Nikotinpflaster bald auch in der Drogerie finden? Für mich ist die Begründung nicht verständlich. Die E-Zigaretten werden hauptsächlich zur Raucherentwöhnung benutzt und enthalten wie die Nikotinpflaster ein physiologisch recht wirksamen Inhaltsstoff. Aber anscheinend ist das Nikotin im Pflaster bedenklicher als in so einer E-Zigaretten, die neben Nikotin auch noch das nicht harmlose Propylenglycol enthält ?? Check ich nicht.
    Was denkt ihr darüber?
    Let's fetz sprach der Frosch und sprang in den Ventilator



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich frage mich eher, warum man Nikotinpflaster in der Apotheke kaufen muss, wo man doch Zigaretten problemlos überall bekommt...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von luckyluc Beitrag anzeigen
    Guten Abend,
    wie ihr vielleicht mitbekommen habt, fiel heute das Urteil über die E-Zigaretten. Demnach werden diese zukünftig nicht mehr als Arzneimittel eingestuft und sind damit freiverkäuflich erhältlich.
    Wieso nicht mehr? M.W.n. waren sie nie apothekenpflichtig, oder? Die Liquids kannste überall im Internet frei kaufen und auch in allen Dampfshops.

    Werden wir Nikotinpflaster bald auch in der Drogerie finden? Für mich ist die Begründung nicht verständlich. Die E-Zigaretten werden hauptsächlich zur Raucherentwöhnung benutzt und enthalten wie die Nikotinpflaster ein physiologisch recht wirksamen Inhaltsstoff. Aber anscheinend ist das Nikotin im Pflaster bedenklicher als in so einer E-Zigaretten, die neben Nikotin auch noch das nicht harmlose Propylenglycol enthält ?? Check ich nicht.
    Was denkt ihr darüber?
    Was ist denn so bedenklich an Propylenglykol? Wenn das so schlimm ist, wieso ist das dann in DA drin, die ja die ganzen schlimm lungengeschädigten Asthmatiker / COPDler einnehmen müssen. Und jede Nebelmaschine arbeitet damit. Also nicht mehr in die Disko gehen?
    Und was machst Du mit den ganzen Liquids, die kein Nikotin enthalten. Willst Du dann auch Wunderbäumchen in der Apotheke verkaufen?
    I'm a very stable genius!



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    12.09.2002
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    Es gab wohl Städte (u.a. Wuppertal), die den freien Verkauf verboten haben, weil sie der Meinung waren, dass das Zeug, das wohl auch zur Rauchentwöhnung eingesetzt werden KANN (über Sinn und Unsinn kann man streiten), als quasi Arzneimittel apothekenpflichtig sein müsse. Auf diesem Weg kams ja zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen, die heute mit dem Urteilsspruch ihr Ende gefunden haben dürften
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  5. #5
    Administrator Avatar von Brutus
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    Naja, unserer tollen Landesgesundheitsministerin hat ja schon vor fast einem Jahr das Münsteraner OLG verboten, weiterhin Stuß in Bezug auf die E-Zigaretten zu erzählen. Dran gehalten hat sie sich bekanntermaßen nicht.
    I'm a very stable genius!



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