ne ganz so ist das nicht. der ganze prozess ist doch nur ins rollen gekommen, weil jemand einen laden für e-zigaretten eröffnen wollte und das nicht genehmigt wurde. zuvor war der vetrieb nur über das internet und die apotheke möglich ( mit den dampfshops bin ich mir nicht sicher)
ich halte die apothekenpflicht aber auch nicht für notwendig. bei den pflastern sehe ich das noch anderes. da haben wir es mit einer typischen arzneiform zu tun, die eben auch die ganzen prüfungen durchlaufen muss. dafür finde ich das apothekenpflicht gerechtfertigt.