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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von juneekay
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    Hallo zusammen,

    ich habe 2012 mein allgemeines Abitur in Baden-Württemberg mit einer Abschlussnote von 1,6 absolviert. Den TMS habe ich im selben Jahr auch gemacht und 83% erreicht.

    Ich hatte mich damals schon bei der ZVS beworben und über das Nachrückverfahren einen Studienplatz in Ulm erhalten. Trotzdem habe ich abgelehnt, da ich zu diesem Zeitpunkt bereits ein Maschinenbau-Studium an der DHBW Stuttgart begonnen hatte und das nicht hinwerfen wollte.

    Nun spiele ich mit dem Gedanken, nach meinem MB-Studium (Abschluss im September 2015) doch noch Medizin zu studieren. Ich habe allerdings herausgefunden, dass für ein Zweitstudium völlig andere Bestimmungen gelten und die Chance sehr gering ist, für ein Zweitstudium in Medizin zugelassen zu werden (vor allem, wenn die Noten des Erststudiums nicht gerade herausragend waren und keine relevanten Gründe für ein Zweitstudium vorliegen, was bei mir der Fall ist).

    Es soll jedoch möglich sein, sich noch während des Erststudiums (d.h. vor dem Abschluss) als "Alt-Abiturient" bei der ZVS zu bewerben, sodass meine Chancen wieder genauso wären wie bei meiner letzten Bewerbung 2012. Ausschlaggeben ist offenbar die Situation zum Zeitpunkt der Bewerbung. In meinem Fall hieße das, dass ich mich bis spätestens 31. Mai für das WiSe2015/16 bewerben müsste.

    Jetzt kam ich auf die Idee, meine Chancen weiter zu verbessern, indem ich mich erst auf das SoSe2016/17 bewerben könnte. Die Bewerbungsfrist hierfür ist der 31. Januar 2016. Zu diesem Zeitpunkt hätte ich meinen Bachelor of Engineering aber bereits und es wäre nicht mehr erlaubt, mich als Erststudent für Medizin zu bewerben.

    Nun zu meiner Frage:
    Was wäre, wenn ich mich bereits im September 2015 (noch vor Abschluss meines jetzigen Studiums) für das SoSe2016/17 bewerben würde? Ist es überhaupt möglich, sich schon so früh zu bewerben und wenn ja, ist das in meinem Fall erlaubt?


    Vielen Dank im Voraus!

    juneekay



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  2. #2
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    Man kann sich natürlich nicht mal eben ein paar Jahre vorher bewerben. Wie soll das gehen?



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von juneekay
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    Davon war ja auch nicht die Rede. Ich will mich im September 2015 für das Sommersemester 2016 bewerben, also für das nächste Semester.



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  4. #4
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    Steht da nicht irgendwo SoSe 2016/17? Aber du kannst ja mal bei hochschulstart anfragen ab wann die Bewerbung freigeschaltet wird, vorher kann man sich ja nicht bewerben.
    Ansonsten würde ich es mit 1,6 in Hamburg oder Magdeburg versuchen mit nem Hamnat...



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von juneekay
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    Ja, sollte natürlich SoSe2016 heißen.

    Also mir geht es dabei hauptsächlich um den rechtlichen Aspekt. Denn zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist (31. Januar 2016) hätte ich meinen Abschluss ja bereits und müsste mich demnach für ein Zweitstudium bewerben. Es kommt halt darauf an, ob tatsächlich der Zeitpunkt der Bewerbung zählt oder der Zeitpunkt der Bewerbungsfrist.



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