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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich würde ja sagen, dass du genau dann als Zweitstudent gelten müsstest, wenn du bei Bewerbungsschluss deinen Abschluss im Erststudium hast. D.h. Wenn du dich im September schon bewirbst, aber bis Januar deinen Abschluss machst, bist du meines Erachtens kein Erststudent mehr. Ob das aber nun wirklich stimmt, kann dir vermutlich nur Hochschulstart sagen.
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  2. #17
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    Ganz einfach:

    Wenn die Bewerbungsfrist bspw. der 15. Juli ist und du bis zum 15. Juli des selben Jahres noch nicht dein abgeschlossenes Studium hast (Achtung: Viele Universitäten setzen hier den Termin der letzten Prüfung aufs Zeugnis und nicht das Datum der Zeugnisausgabe), dann zählst du NICHT als Zweitstudienbewerber. Du hast ja formal noch gar keinen Abschluss, dass du aber noch während des laufenden Bewerbungsverfahren dann deinen Abschluss erwirbst ist egal und erst für das nächste Semester relevant.
    "This sentence contains ten words, eighteen syllables, and sixty-four letters."
    - Wolfram|Alpha



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  3. #18
    Registrierter Benutzer Avatar von juneekay
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    So weit war ich ja schon.

    Aber was nun, wenn die Bewerbungsfrist nach meinem Abschluss liegt, meine Bewerbung jedoch vor dem Abschluss?



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  4. #19
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Steht das denn nicht bei HSS genau? Das würde ich mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen.

    Es kann dir aber natürlich keiner sagen, wie der NC im SS 16 sein wird, SS 15 steht ja noch nicht mal fest.
    Daher wäre mir das so oder so zu riskant und ich würde schauen, dass ich spätestens zum WS 15/16 die Zulassung habe.
    Da kannst du ja auch schon mit dem Studium anfangen und bist auf jeden Fall noch Erststudent bei der Bewerbung im Mai.



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  5. #20
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Bei Hochschulstart steht dazu scheinbar nichts und wenn man mal grundlegende Infos einzelner Unis zum Thema "Zweitstudium" abruft, dann steht dazu auch nichts oder es gibt wachsweiche Formulierungen, die leider auch nicht helfen.
    Ganz ehrlich: Hochschulstart anschreiben und genau nachfragen, ob ein nach der Bewerbung aber vor Ablauf der Frist erreichter Studienabschluss automatisch zum Zweitstudienbewerber macht.
    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Ja, macht er...
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