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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Original geschrieben von myokarditis
    Und irgendwie scheint keiner einen Plan zu haben.
    Und Du hast wohl am allerwenigsten einen Plan.
    Wenn Du Dir löblicherweise schon die Mühe machst, in der AO zu lesen, dann lies doch wenigsten richtig.



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  2. #17
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    Liebe Studierende

    vielleicht wird es klar, wenn folgende Fragen in dieser Reihenfolge beantwortet werden:

    1. Werde ich im neuen 2. Staatsexamen (Hammerexamen) geprüft, oder gilt für mich die alte APprobationsordnung bis zum letzten Examen? Dies ist ja schon häufig durchgenudelt worden. Wichtig ist hierbei - ist das 1. Stex bestanden?

    Wenn ja - altes 2. (bis Herbst 2006) und 3. Stex (unbefristet). Die fehlenden Scheine nach alter AO (!) werden noch gesammelt, diese sind nicht benotet.

    Wenn nein - kein 1. und 2. Stex unbedingt erforderlich, alle Scheine nach (!!) dem 1. Oktober 2003 benotet. Die alten Scheine werden mit dem Vermerk "keine Benotung" eingetragen, wenn sie direkt äquivalent sind zu neuen Scheinen. Wenn es sie bisher nicht gegeben hat (Querschnittsbereiche und Blockpraktika), dann kann es keinen Altschein hierfür geben, und eine Note ist erforderlich. Die LPAs werden das in Kürze beschließen, und dann werden auch verbindliche Listen im Netz erscheinen, z.B. in Frankfurt.

    Myokarditis - die Absicht, das 1. Stex bis 2005 abzulegen und dann nach alter AO fertig zu studieren, geht nach AO nicht. Der Stichtag ist der 1. 10 2003, und das alte 1. Stex muss dann bestanden sein. Dass ihr das alte 1. Stex weiter schreiben dürft, ist auf die Intelligenz des Gesetzgebers zurückzuführen, der glaubte, es sei eine Hürde wie das Physikum und klinisch-praktische Scheine könnten nur nach bestandenem 1. Stex erworben werden. Daher stamm t wohl auch eine Menge Konfusion.

    Daher als Leitlinien:

    Ist das 1. Stex bestanden? Falls ja - erst mal keine Noten erforderlich. Falls nein - Noten und weitere Scheine.

    Trotzdem einen schönen Gruß

    Johannes



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  3. #18
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    und statt auf schlecht informierte schreiberInnen hier zu hören, schaut lieber auf www.approbationsordnung.de.
    da ist die alte und die neue ao zum runterladen und ein ausführlicher kommentar zu (fast) jedem §.
    und die übergangsregelungen sind auch hervorragend auseinanderklamüsert, so daß eigentlich alle fragen beantwortet werden müßten!
    gruß, ada



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