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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
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    Moin Moin,
    ich brauche mal dringend euren Rat. Zur Zeit kommt es bei mir in der Apotheke öfter vor, dass wir 2- 3 Stunden pro Tag ohne anwesenden Apotheker arbeiten.
    Normalerweise waren immer neben unserem Chef noch eine Apothekerin als Teilzeitkraft da, die aber wegen Krankheit plötzlich ausgefallen ist. Dafür arbeitet mein Chef zwar zur Zeit mehr, aber es kommt häufig vor, dass er unter Mittag abwesend ist. Wir sind dann nur mit PTA's, mich als Phip und der PKA alleine in der Apotheke. Ich habe dabei immer ein ungutes Gefühl. Was ist beispielsweise, wenn ein falsches AM abgegeben wird, können wir als Mitarbeiter dann eigentlich rechtlich belangt werden?

    Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
    "Kunstwerke bleiben nur hängen, wenn sie aus dem Rahmen fallen"



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  2. #2
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
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    schade, noch keiner einen guten Rat für mich?
    Nun komme ich aber gleich mit noch einem Unding. Und zwar sollte ich heute laut Kammerbeauftragten ein nicht ich DE-zugelassene AM abgeben ahhhhhr, wofür habe ich eigentlich studiert. Der Vorfall war folgender: Eine Kundin kam, um ein bestelltes AM abzuholen. Dabei viel mir auf, dass diese -ein melaninhaltiges NEM- überaupt nicht abgabeberechtigt ist, da in DE nicht zugelassen. In Rücksprache mit meinem Chef rief ich also die Kammer an, um zu fragen, was wir in diesem Fall machen sollen. Im Grunde hätte es der Großhändler uns schon nicht liefern dürfen.
    Der Herr von der Kammer schien erstmal ziemlich desinteressiert und nach joar, hm, hä...kam dann, ach wissen sie was, jetzt wo sie das AM schon in der Apotheke haben und der Kunde bereits vor Ihnen steht, geben sie es einfach ab!
    Solche Flaschen sitzen also in der Kammer: Arzneimittelsicherheit aus ganz hoher Instanz ;)
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  3. #3
    Farmer ;) Avatar von luckyluc
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    Minoo du scheinst aber auch einen Goldgriff mit deiner Apotheke gemacht zu aber
    Um welches Melatoninprodukt handelt es sich denn genau und wofür wollte der Kunde es haben? Die Reaktion von der Kammer ist absolut unzulässig, hast du überlegt mal eine Instanz weiter zu gehen? Was sagt denn dein ApothekerIn dazu, ist er nicht letztendlich für die Abgabe verantwortlich und könnte daher rechtlich belangt werden?
    Let's fetz sprach der Frosch und sprang in den Ventilator



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  4. #4
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Ich hatte mich mal wegen des Tuberkuloseimpfstoffes erkundigt, der ist ja auch nicht mehr in Deutschland zugelassen, aber da hieß es nur, dass dann keiner für eventuelle Schäden aufkommt. Man hätte es wohl importieren können.



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  5. #5
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
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    Zitat Zitat von EVT Beitrag anzeigen
    Ich hatte mich mal wegen des Tuberkuloseimpfstoffes erkundigt, der ist ja auch nicht mehr in Deutschland zugelassen, aber da hieß es nur, dass dann keiner für eventuelle Schäden aufkommt. Man hätte es wohl importieren können.
    Über die Möglichkeiten der Beschaffung rege ich mich noch nicht mal so auf, da gibt es doch immer schwarze Löcher. Ich finde die Verantwortungslosigkeit der Kammer einfach unmöglich.
    Da lernt man jahrelang im Studium, worauf man unbedingt acht soll und dann wird einem aus höhere Instanz gesagt, ach das sehen wir alles nicht so eng...
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