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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Göttingen Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    29.08.2008
    Semester:
    5. WBJ
    Beiträge
    6.534
    Ne, die schreiben, man müsse sich vor der Bewerbung exen...
    Merkwürdig, habe ich noch nie gehört. Vielleicht wurde es geändert?
    Exmatrikulation vor der neuen Immatrikulation verstehe ich ja.
    Ich würde nochmal nachfragen, manchmal machen die bei HSS auch Fehler. Auf der HP müsste ja auch was dazu stehen.



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    12.12.2014
    Beiträge
    9
    Ich habe auch das Gefühl, dass das ein Fehler ist und das ihr Recht habt. Ich kann mir so eine bescheuerte Regelung nicht vorstellen. Aber wenn das wirklich ein Fehler von Hochschulstart ist, dann finde ich das die Höhe. Das hätte (oder wird) mein ganzes Leben beeinflussen! Denn wenn das nicht möglich ist, werde ich einen anderen Weg gehen, als wenn es möglich ist.



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  3. #13
    *Unitasche schwing*
    Mitglied seit
    16.08.2010
    Beiträge
    9.050
    Ich vermute auch, dass da jemand was durcheinander gebracht hat und die Exmatrikulation vor Neuimmatrikulation meint.



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  4. #14
    Oberstabsarzt
    Mitglied seit
    22.06.2013
    Ort
    Erlangen
    Beiträge
    473
    Erste Seite bei HSS:
    Wer darf sich bei hochschulstart.de für die Studienfächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie um einen Studienplatz bewerben?
    Eine Bewerbung ist für Studieninteressierte auch möglich, die
    in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder waren......

    Und §4 der Vergabeverordnung:

    §4 Beteiligung am Verfahren
    (1) 1Am Vergabeverfahren wird nur beteiligt, wer bei der Bewerbung für das Sommersemester bis zum 15. Ja- nuar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli die Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erworben hat. 2Werden mehrere einschlägige Hochschulzugangsberechtigungen vorge- legt, wird dem Zulassungsantrag die zuerst erworbene zugrunde gelegt. 3Die Feststellung der Hochschulzu- gangsberechtigung von Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Vorbildungsnachweisen erfolgt, wenn keine Anerkennungsentscheidung der Zeugnisanerkennungsstelle eines Landes vorliegt, für den ange- strebten Studiengang durch die Stiftung auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für aus- ländisches Bildungswesen.
    (2) Wer bei der Bewerbung für das Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für das Winterse- mester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Vergabeverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.
    (3) 1Vom Vergabeverfahren ist ausgeschlossen, wer für den gewählten Studiengang im Zeitpunkt der Antragstel- lung an einer in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Hochschule (deutsche Hochschule) als Studentin oder Student eingeschrieben ist; dies gilt nicht im Fall der Einschreibung für einen Teilstudienplatz oder bei Nachweis von Gründen für einen Studienortwechsel nach § 15 Satz 2. 2Wer in dem gewählten Studiengang be- reits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, kann seine Zulassung in diesem Studiengang sowohl im Verfahren der Stiftung für einen Studienplatz des ersten Fachsemesters als auch nach Maßgabe der Vorschriften für die Zulassung zu höheren Fachsemestern beantragen.



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.12.2014
    Beiträge
    38
    Warum willst du dich überhaupt für Zahnmedizin einschreiben? und warum sollte es nächstes Jahr in Medizin klappen?
    Ich finde es ehrlich gesagt sau gemein, jemanden den ZM -Studienplatz wegzunehmen, der es gerne machen möchte. Wenn man sich nicht sicher ist und für das falsche einschreibt ok, aber schon vor dem Bewerben zu wissen, dass man es nicht machen will , ist wirklich eine Frechheit, vor allem, weil ZM auch einen hohen NC hat, den nur wenige schaffen. Bei zulassungsfreien Studiengängen für den Quereinstieg ist das was anderes...
    Wenn die E-Mail stimmt, muss ich sagen, gute Regel!



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