Anrecht nicht, nur wenn Du wegen der Einsätze Deine Ruhezeiten nicht einhalten kannst, dann kannst/darfst/musst Du am nächsten (nicht einem beliebigen) Tag zuhause bleiben.
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Hallo Ihr Lieben,
habe eine Frage zur Rufbereitschaft. Wenn man als Oberarzt am Wochenende Rufbereitschaft leistet und dann sowohl geplante Visiten als auch Notfalloperationen als "Einsätze" anfallen, hat man dann ein Anrecht auf einen anderen freien Tag pro Woche oder muss man hinnehmen, dass die Rufbereitschaft und die Einsätze lediglich finanziell ausgeglichen werden. Würde lieber Freizeit statt Geld haben wollen.
Danke für eure Infos.
medi.bear
Anrecht nicht, nur wenn Du wegen der Einsätze Deine Ruhezeiten nicht einhalten kannst, dann kannst/darfst/musst Du am nächsten (nicht einem beliebigen) Tag zuhause bleiben.
Definition of clinical experience:
Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.
Danke Rico für deine Antwort! Das heißt, wenn ich Samstag und Sonntag jeweils von z.B. 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Klinik bin (Visite und z.B. OP/Konsil/Fallbesprechung) und die Nacht schlafen kann, dann hab ich "Pech" gehabt. Für das komplett fehlende Wochenende gibt es dann keinen Ausgleich?
Geplante Visite- kann das dann überhaupt Rufdienst sein?
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Ach Corinna... die Visiten sind ja nicht "geplant". Es ist eine echte Rufbereitschaft in der dann plötzlich, unverhofft und notfallmäßig eine Visite erforderlich wird