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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Nee, das geht schon. Das sind halt 4h Visite regulär und dann beginnt die Rufbereitschaft für 20h, so wie an einem regulären Arbeitstag auch, nur dass da die RB halt um 17 Uhr beginnt und nur 15h dauert.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Aber dann als Volldienst oder Bereitschaftsdienst? Die 4h mein ich.

    Denn wenns Volldienst wäre, dann müsste es ja auf die 40 oder 42h der Wochenarbeitszeit angerechnet werden und dann müsste man dafür ja regulär wannanders laut Dienstplan frei haben. Und 4h Bereitschaftsdienst wäre ja auch komisch wenn quasi regulär 100% der Zeit gearbeitet werden...



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  3. #8
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Nee, das müsste ein Volldienst sein - außer man sagt, dass den Volldienst der Assistent im Vordergrund macht und der OA nur ein Hintergrund ist. Kommt darauf an, was genau die Aufgabe des OA da ist, wenn er z.B. nur bedarfsorientiert Patienten anschaut zu denen er von Vordergrunddiensthabenden wegen Problemen geführt wird, dann ist das vermutlich vereinbar mit einer Hintergrundtätigkeit. Sobald er aber reguläre Aufgaben hat, wie z.B. Privatvisite, dann muss zumindest die dafür veranschlagte Zeit als Anwesenheitsdienst geplant werden - mit allen Konsequenzen für die Wochenarbeitszeit, etc.
    Wobei es einer kreativen Verwaltung sicherlich auch gelingt, das offiziell klein zu rechnen, so à a "1h am Samstag reicht für die Visite locker und am Sonntag findet offiziell keine Privatvisite statt - somit auch kein Problem mit 10d am Stück."
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