Aber eine initiale Befreiung ()also bei Antritt deiner ersten Stelle) hattest du beantragt, oder?
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Ich habe folgendes Problem:
Die Rentenversicherung hatte am 31.10.2012 beschossen das jeder Stellenwechsel erneut eine Befreiung anfragen muss. Ich hatte meine Stelle zum 01.10.2011 gewechselt, also vor diesem Datum.
Jetzt bekomme ich Post das ich erst zum September 2014 erst frei gestellt bin. Meine Stelle hatte sich ja bis jetzt nicht verändert. Ich hatte nur für den Nebenjob eine Befreiung angefragt.
Hat jemand das selbe Problem gehabt? Ich bin noch in der Haupttätigkeit beschäftigt unverändert wie bisher.
Ich kann am Wochenende nirgends anrufen, daher meine Frage die dies vielleicht schon erlebt haben.
D.
Aber eine initiale Befreiung ()also bei Antritt deiner ersten Stelle) hattest du beantragt, oder?
Wenn du initial befreit warst und VOR dem bestimmten Datum deine Stelle gewechselt hast, dann solltest du denen mal feste auf die Füße treten, denn dann war alles rechtens... Erst NACH diesem Datum musste man für jeden Stellenwechsel einen neuen Antrag stellen. Stand auch auf allen Merkzetteln, die einem zugeschickt wurden. Die DRV versucht es echt mit allen Mitteln. Aber dein Geld ist doch ans Versorgungswerk gegangen, oder?
Ich bin mir deshalb so sicher, weil ich selbst im Jahr 2012 zweimal meinen Job gewechselt und nie eine neue Befreiung beantragt habe. Und als ich letztes Jahr einen neuen Befreiungsantrag stellen musste, hat auch keiner wegen der anderen Jahre gemeckert. Sollen die mal versuchen. Denen hetz ich sofort nen Anwalt auf den Hals!
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Ja die hatte ich beantragt 2011, habe nochmal nachgelesen, das Datum wird registriert und soll keine weitere Nachzahlung nach sich ziehen laut Info DRV seite...Nur die Befreiung fuer KV Dienste, NA Dienste sagt die Rv jetzt undeutlich ob eine Freistellung gegeben wird. Statusfeststellung ist das Stichwort...ich habe keine Ahnung.
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