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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Und den Befreiungsschein hattest du auch bekommen? Also die schriftliche Bestätigung der DRV?
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #7
    Leben im Exil Avatar von Desiderius
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    Die die nebenher noch eine Tätigkeit ausüben, habt ihr eine Befreiung angefragt und musstet ihr ein Statusfeststellung durchführen lassen?



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  3. #8
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ah, ich sehe gerade, es geht um KV-Dienste und NA-Dienste... da wittert man sicherlich wieder "Scheinselbständigkeit" und will dich deshalb zur Kasse bitten... Wobei ich immer noch nicht verstehe, was das die DRV angeht solange man als ARZT tätig ist...
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  4. #9
    Leben im Exil Avatar von Desiderius
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Ah, ich sehe gerade, es geht um KV-Dienste und NA-Dienste... da wittert man sicherlich wieder "Scheinselbständigkeit" und will dich deshalb zur Kasse bitten... Wobei ich immer noch nicht verstehe, was das die DRV angeht solange man als ARZT tätig ist...
    Meine Hauptstelle war ja geregelt , nun bekam ich halt zwei Briefe, der eine über meine Hauptstelle und das andere das die anzweifeln ob ich selbstständig arbeite im KV und NA. Wobei mir die Sinnhaftigkeit fehlt unter Weisungsbefugtheit NA zu fahren. Bloss der Zustand das man sich beim Dienst auf einem Ort aufhalten muss gibt denen den Zweifel das der Auftraggeber weisungsbefugt ist. Wie machen die das mit anderen Berufssparten?



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  5. #10
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jaja, von der Masche hab ich auch schon gehört... Ich würde mir da einen Anwalt nehmen, der von solchen Dingen Ahnung hat. Meiner Ansicht nach kann es der DRV gründlich egal sein, ob ein Arzt nun nebenberuflich selbständig oder angestellt ist. Er ist Arzt und wenn er nun mal von der DRV befreit ist, dann sollte das ja wohl eigentlich auch für Nebenjobs gelten. (Vermutlich hätte man sich dafür wirklich extra befreien lassen müssen? Keine Ahnung... ich kann nicht mit relevanten Nebenjobs dienen...)
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