Neee, die Weisungsbefugnis ist nur ein kleiner Teil des Ganzen. Die DRV hat da einen Katalog, den sie Punkt für Punkt abarbeitet. Dass die einzelnen Punkte z.T. überhaupt nicht zutreffen auf unsere Situation interessiert die nicht. Und Einwände werden mit Verweis auf diese Punkte nicht anerkannt.
Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass man die Pappnasen mit Anträgen auf Befreiung zumüllen sollte. Die müssen soviele Anträge kriegen, dass sie schlichtweg nicht mehr nachkommen mit dem Bearbeiten. Für JEDEN einzelnen Notarztdienst, für JEDEN einzelnen KV-Dienst sollte man eine Befreiung beantragen und dann mal gucken, was so zurückkommt.
Fragen? -> Gerne...