teaser bild
Seite 5 von 9 ErsteErste 123456789 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 25 von 41
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
    Mitglied seit
    07.08.2006
    Semester:
    waren einmal
    Beiträge
    10.178
    Zitat Zitat von Stephan0815 Beitrag anzeigen
    Für die "normale" Zwangseinweisung muss eigentlich ein richterlicher Beschluss vorliegen, also die Judikative entscheiden. Exekutivorgane dürfen das eigentlich nicht.
    Was ist denn eine normale, und was eine unnormale Zwangseinweisung?
    Ich kenne nur "eine Zwangseinweisung", für die folgende drei Punkte vorliegen müssen:
    1. psychiatrische Erkrankung
    2. akute Eigen- oder Fremdgefährung
    3. die Situation kann aktuell nicht anders, als durch Zwangseinweisung geregelt werden

    Ob die Einweisung in die Psychiatrie dann von Dauer ist, oder ob der zunächst mal inoffiziell eingewiesene Patient wieder gehen gelassen werden muß, entscheidet dann in der Tat der Richter, der sich selbst ein Bild vom Patienten macht, und ein ärztliches Attest vorliegen hat.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #22
    Banned
    Mitglied seit
    25.01.2010
    Beiträge
    657
    Eine zivilrechtliche Einweisung ("Betreuungsrecht") ist auch eine Zwangseinweisung, jedoch ausschließlich aufgrund eigengefährdender Verhaltensweisen, die aber nicht unmittelbar gefährdend sein müssen (z. B. schwere Verwahrlosung, Verweigerung von dringenden somatischen Untersuchungen oder eben auch eine Essensverweigerung), geht alles nur, wenn eine gesetzliche Betreuung besteht.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #23
    Welpe Avatar von Stephan0815
    Mitglied seit
    08.03.2010
    Ort
    Würzburg
    Beiträge
    873
    Ja, hab das jetzt auch mal nachgelesen. Das Ordnungsamt kann die Zwangseinweisung beantragen, angeordnet wird sie aber immer vom zuständigen Betreuungsgericht.
    "Alles wird gut"



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #24
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
    29.08.2003
    Ort
    Hauptstadt des Nebelreichs
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    7.165
    Zitat Zitat von Stephan0815 Beitrag anzeigen
    Für die "normale" Zwangseinweisung muss eigentlich ein richterlicher Beschluss vorliegen, also die Judikative entscheiden. Exekutivorgane dürfen das eigentlich nicht.
    Das ist so nicht korrekt. Du musst zwischen einer Zwangseinweisung und einer Unterbringung unterscheiden. Die Zwangseinweisung umfasst ja erst mal nur die Verbringung des Betroffenen gegen seinen Willen in die Psychiatrie. Ob dann dort gegen seinen Willen verbleiben muss, wird dann im Unterbringungsverfahren geklärt. Das jeweilige Procedere, die Zuständigkeiten und auch die Fristen sind in den Unterbringungsgesetzen (oder deren Äquivalenten) der jeweiligen Bundesländer geregelt. Merkblatt der Ärztekammer BaWü.

    In BaWü erfolgt die Zwangseinweisung in den meisten Fällen durch die Polizei. Der zuständige Psychiater muss dann halt klären ob die notwendigen Kriterien für eine Unterbringung (psychiatrische Erkrankung, akute Eigen- oder Fremdgefährdung etc.)vorliegen und dann einen entsprechenden Antrag an das betreffende Amtsgericht samt ärztlichen Zeugnis zu veranlassen. Hier in BaWü liegt die Frist auch bei max. 3 Tagen.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  5. #25
    Bindfadenberaterin
    Mitglied seit
    04.02.2014
    Ort
    irgendwo im nirgendwo
    Beiträge
    459
    Ich stecke ja überhaupt nicht im Thema, bin aber neugierig

    Wie oft kommt es ungefähr vor, dass der Richter den Patienten wieder gehen lässt und nicht der ärztlichen Meinung folgt?
    Also für mich als Laie erscheint mir das irgendwie ... unwahrscheinlich
    Warum sollte der Richter nicht der fachärztlichen Meinung glauben?



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]

MEDI-LEARN bei Facebook