Was ist denn eine normale, und was eine unnormale Zwangseinweisung?
Ich kenne nur "eine Zwangseinweisung", für die folgende drei Punkte vorliegen müssen:
1. psychiatrische Erkrankung
2. akute Eigen- oder Fremdgefährung
3. die Situation kann aktuell nicht anders, als durch Zwangseinweisung geregelt werden
Ob die Einweisung in die Psychiatrie dann von Dauer ist, oder ob der zunächst mal inoffiziell eingewiesene Patient wieder gehen gelassen werden muß, entscheidet dann in der Tat der Richter, der sich selbst ein Bild vom Patienten macht, und ein ärztliches Attest vorliegen hat.