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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Kommt halt auf die Indikation an. Bei L-Thyroxin kann ich mir das eher nicht so vorstellen, vllt. hatte die Patientin mit der Migräne auch eine bis dahin unbehandelte Unterfunktion.

    Wenn ein Mittel schon lange auf dem Markt ist und keine gravierenden Nebenwirkungen bekannt sind, hat man wohl weniger Zweifel, es auch off label zu verschreiben.



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  2. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    bei Off-Label heißt es ja:
    "Im Falle unerwünschter Arzneimittelwirkungen im Rahmen eines Off-label-Use haftet der verordnende Arzt, bei wissentlichen Duldung auch der Hersteller."

    Gibt es Hersteller, die off-label use riskieren? So blöd ist doch keiner oder?
    Vollzeit-PhiP



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  3. #13
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Klar gibt es die...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Klar gibt es die...
    verdienen doch ne menge, wenn sie ohne aufwendige zulassungskosten ihre medikamente trotzdem verkaufen.
    welche das sind weiß ich auch nicht genau, aber vllt nennt uns feuerblick ein beispiel?



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  5. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    Off-Label use ist ja nicht grundsätzlich verboten. Nur bei einer Erkrankung, bei der keine zugelassene Arzneimitteltherapie zur Verfügung steht, darf ein hierzu nicht zugelassenes Arzneimittel im Rahmen von "Off-label-use" eingesetzt werden.
    Vollzeit-PhiP



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