Bei uns sind bspw. die Chefärzte beider medizinischen Kliniken (grob gesagt Kardiologie und Gastroenterologie) zusammen in vollem Umfang (36 Monate) weiterbildungsberechtigt für die Basisweiterbildung Innere Medizin. D. h. auch beide Chefärzte müssen später das Weiterbildungszeugnis unterschreiben. In solchen Fällen wird wohl alleine deswegen schon eine Rotation in die med. "Partnerklinik" vorgesehen sein. Ob die nun in der Praxis ein paar Wochen oder ein paar Monate dauert, ist eher nebensächlich.
Ansonsten wüsste ich jetzt auch nicht, was dagegen sprechen würde, die Basisweiterbildung bei mehreren Weiterbildern abzuleisten, die jeweils nicht die volle WB-Berechtigung (sondern bspw. nur für 12 Monate) besitzen.