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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    Hallo,

    ich habe eine Freundin, die gerade vor einem Problem steht. Sie muss jetzt bald im Rahmen des Technologie-Praktikums ins Sterillabor (Reinraum A). Sie ist Muslimin und trägt ein Kopftuch, was im normalen Labor kein Problem darstellt.

    Nun will aber der Praktikumsleiter, dass sie dieses im Sterilraum ablegt. Bevor man diesen Raum betreten darf, muss man sich eine spezielle Schutzkleidung anziehen. Dazu gehört seiner Meinung, dass sie das Kopftuch ablegt und die vorgesehene Kopfbedeckung anlegt.
    Meiner Meinung nach ist diese Vorderung nicht gerechtfertigt. Schließlich könnte sie die Kopfbedeckung auch unter der Sterilhaube tragen.

    Ich frage mich außerdem, ob dass nicht über die persönlichen Rechte verletzt?

    Gab es das Problem bei euch auch schon und wie denkt ihr darüber?
    Vollzeit-PhiP



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Mit der Kopfbedeckung im Sterilraum sind die Haare doch auch bedeckt, wo ist da das Problem?



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    Einschleppung von möglichen Keimen, weil evt das Kopftuch unter der sterilhaube herausschaut...genau weiß ich das auch nicht. Mir leuchtet es wie gesagt auch nicht ganz ein.
    Ich verstehe die sonst üblichen gefahren wie leichte Entflammbarkeit usw. Aber dagegen kann man auch mit entsprechenden Stoffen Vorkehrung treffen.
    Vollzeit-PhiP



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  4. #4
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    ich versteh auch nicht ganz das problem deiner freundin.
    kopfbedeckung ist doch gleich kopfbedeckung.da ist es doch egal, ob nun mit kopftuch oder so einer sterilhaube.



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  5. #5
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    Geht es darum, dass sie das Kopftuch in Gegenwart anderer ausziehen müsste?



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