teaser bild
Seite 1 von 8 12345 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 39
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    14.10.2012
    Beiträge
    51

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    ......
    Geändert von leasofi_89 (27.01.2015 um 13:18 Uhr)



  2. #2
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
    Registriert seit
    02.12.2008
    Beiträge
    5.513
    Was steht denn in der Satzung deiner Uni?



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    14.10.2012
    Beiträge
    51
    Dort steht schon, dass auch das Kohortensemester entscheidend ist.
    Jedoch ist es bei mir ja ein Sonderfall, da ich ein Urlaubssemester hatte. Darauf gehen die natürlich nicht ein. Telefonisch hat mir das vor einem halben Jahr, als ich schon mal angefragt habe, auch niemand gesagt.



  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.296
    Naja, wenns nachlesbar in der Satzung steht, wird auch ein Anwalt nichts retten...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    14.10.2012
    Beiträge
    51

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Es geht ja auch darum, ob eine Uni einfach beliebig entscheiden kann wann sie einen Tausch ablehnen.
    Habe dazu ein bisschen recherchiert und bin auf verschiedene Anwälte gestoßen, die folgendes sagen:

    Darüber hinaus können die Hochschulen ihre Zustimmung zu einen Studienplatztausch im Einzelfall an weitere einschränkende Regelungen knüpfen, wobei die Rechtmäßigkeit solcher Regelungen an dem Gebot der Verhältnismäßigkeit zu messen sind.
    Im Ergebnis sind solche (einschränkenden) Regelungen danach nur rechtmäßig und die Hochschule darf ihre Zustimmung nur dann versagen, wenn und soweit dem Studienplatztausch schutzwürdige Belange der Hochschule, etwa nachteilige Veränderungen für den Studienablauf, die Studienorganisation bzw. die Kapazitätsauslastung oder eine Benachteiligung anderer Studierender am betroffenen Fachbereich, entgegenstehen.


    Die Frage ist nun natürlich, ob man mit solch einer Klage Erfolg erzielen könnte.



Seite 1 von 8 12345 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook