Die Frage ist auch, ob du irgendwie belegen kannst, dass das Kohortensemester im Sommer noch nicht gefordert war.
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Hast du nochmal versucht persönlich mit den Verantwortlichen der Universität zu sprechen? Vielleicht lassen sie ja doch mit sich reden. Ansonsten glaube ich leider, dass du auch mit einer Klage nicht viel Erfolg haben wirst. Ich denke allerdings, dass du irgendwo als Hochschulwechsler unterkommen wirst zum Wintersemester wenn du dich wirklich überall beworben hast. Kopf hoch, das wird schon!
Die Frage ist auch, ob du irgendwie belegen kannst, dass das Kohortensemester im Sommer noch nicht gefordert war.
nein das kann ich nicht beweisen. es hat mir zu dem zeitpunkt einfach niemand gesagt, obwohl ich mehrfach davon gesprochen habe, dass ich danach tauschen möchte.
in der vergabeordnung saarland habe ich eben noch das hier gefunden. das hört sich für mich eigentlich so an, als wären die kohortensemester im klinischen studienabschnitt nicht mehr relevant.
Die Tauschpartner sind in demselben Studiengang endgültig für das gesamte Studium zugelassen und für dasselbe Fachsemester / Kohortensemester immatrikuliert. Sofern in den Studiengängen Medizin oder Zahnmedizin die klinischen Semester erfasst werden, treten an Stelle der Fachsemester / Kohortensemester die klinischen Semester.
die begründung meiner uni lautete so:
Nach einschlägigen Rechtsvorschriften (§ 14 Vergabeverordnung Saarland) hat ein Studienplatztausch
kapazitätsneutral zu erfolgen. Dies trifft nicht nicht zu, da die beiden Physikumstermine nicht
zeitnah sind. Diese fehlende Kapazitätsneutralität kann nicht durch Beurlaubungen oder eine eventuelle
Leistungsgleichheit ersetzt werden.
Aber du bist doch jetzt schon im 2. klinischen Semester?
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Nein, ich bin offiziell beurlaubt und damit erst im ss im 1. klinischen