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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Registrierter Benutzer
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    Also für Pflegepraktikum/ Famulaturen/ Blockpraktika kann ich mich nicht erinnern, dass ich je Impfungen oder Titer nachweisen musste. Ist natürlich auch stark abhängig davon, wo man eingesetzt wird (in der Päd wollen sie in Tübingen auch für das Pflegepraktikum Nachweise der Impfungen).
    Ich hab an der gleichen Uni studiert wie Krötinio. Dort gab es eben im 1. Semester eine Untersuchung beim Betriebsarzt mit Vorlage des Impfbuchs, der eine Bescheinigung ausgefüllt hat, die lautete: "Der/ die Studierende der Humanmedizin XY wurde .. untersucht... Der Umfang ... beinhaltet nach Paragraph 15 BiostoffV... eine serologische Diagnostik auf Hep B und C, das Angebot einer kostenlosen Hep B Impfung... Gegen die Ausübung der Tätigkeit bestehen a) keine gesundheitlichen Bedenken b) gesundheitliche Bedenken u. best. Voraussetzungen c) gesundheitliche Bedenken."
    Dieser letzte Teil durfte dann bei der Untersuchung fürs PJ nicht mehr angekreuzt werden, sondern nur angegeben, dass die Untersuchung stattgefunden hat.
    Diese war bei mir knapp vier Monate vor PJ-Beginn und so hätte man noch Zeit gehabt Auffrischimpfungen durchzuführen.
    Da ich im PJ Päd gemacht habe, wurden auch Titer für MMR-V abgenommen und bei Bedarf eine Nachimpfung angeboten (nicht verpflichtend!). Ansonsten hätte das halt der Hausarzt noch machen können.
    Inwiefern der Betriebsarzt eine nicht ausreichende Immunität dem Arbeitgeber melden muss, weiß ich nicht.
    Hepatitis C und HIV- Untersuchung wurden immer freiwillig angeboten.

    Gleiches Spiel dann nochmal bei Einstellung, mit zusätzlich CMV- und Parvovirus B19-Status. Auch hier wurde natürlich das Impfbuch angeschaut und Impfungen angeboten, falls nicht schon alles geimpft war.
    Aber eben immer nur das Angebot/ ein Anraten der Impfung. Genauso die jährliche Influenza-Impfung. Auch wenn sehr viele Impfungen gerade für Leute, die in der Päd tätig sind unbedingt empfehlenswert sind, sind sie eben nicht verpflichtend)



  2. #52
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Also man muss echt unterscheiden was nach welcher Gesetzesgrundlage gemacht werden soll.

    Arbeitsmedizinische Untersuchungen: Die ganzen ehem. G42 dienen ausschließlich dem Schutz des Arbeitnehmers. Auch die Impfungen (ist konkretisiert in einer AMR- Nummer weiss ich nicht auswendig). Da es eine Vorsorgeuntersuchung und keine Eignungsuntersuchung ist, umfasst die zugehörige Bescheinigung für den AG nur die Info "war da". Die Impfung kann ohne Konsequenzen abgelehnt werden. Der AG bekommt keine Info darüber.

    Spannender ist die Änderung des Präventionsgesetzes, nach dem ist es möglich, dass bestimmte Einrichtungen einen Impfstatus von ihren Beschäftigten fordern können. "Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen. " Jetzt ist aber die Frage, ob das auch auf Studenten anwendbar ist und wenn ja, ob das so pauschal geht.
    Und dann ist die Frage, in welcher Form das nachgewiesen werden muss- eine Möglichkeit wäre, dass der Betriebsarzt über eine gesonderte Bescheinigung bescheinigt "Impfstatus für Tätigkeit als Pflegepraktikant/Student im klinischen Abschnitt komplett". Ggf. kann das aber auch jeder Hausarzt- müsste dann aber den geforderten Status kennen.
    Da geht es aber primär um den Schutz der Patienten, nicht des Mitarbeiters/Studenten.

    Die Uni Düsseldorf fordert bei der Rückmeldung den Impfnachweis. Die haben es einfach gemacht, obwohl sie wissen, dass es juristisch nicht haltbar ist.

    Die Biostoffverordnung gibt keine Impfpflciht her.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #53
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    Mich würde es nicht wundern, wenn in Deutschland das Volksvieh zum Impfzwang verdonnert wird. Die Politik hält nix von ihren Bürgern und tut, was sie will. Es ist sicherer, wenn man auswandert, wo die Menschen freier sind.



  4. #54
    Diamanten Mitglied
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    Und deswegen wolltest du nach deiner Zeit in der Schweiz die FA-Prüfung in D machen?



  5. #55
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    Ah ja, jetzt werden wir persönlich, ja wenn Argumente ausgehen...

    Vortrag von Dr.med. Hartmann über Zusatzstoffe in Impfungen auf einem Impfsumposium. Er arbeitete 10 Jahre lang im Paul-Ehrlich-Institut.
    https://www.youtube.com/watch?v=4v36Pr-Ao6A
    Sicherlich nur ein Alu-Hut-Träger
    Ich gucke es mir gerade an, ein paar Detail-Infos sind auch für mich neu.



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