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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    02.04.2014
    Semester:
    VII
    Beiträge
    681
    Bei uns bietet das Arbeitsmed. Institut, das für die Impfkontrollen der Pjler zuständig ist MMR und Varizellen Impfungen an, allerdings nur wenn man Päd im Wahlfach macht. Da die PJ Untersuchungen deutlich vor PJ Antritt sind, ist Zeit für Auffrischimpfungen bis dahin.
    O-Ton einer Ärztin dort mit gegenüber (mein Varizelkentiter ist grenzwertig) ist eine Schande es auf das eine Wahlfach zu beschränken, aber sie kann da leider nicht dran rütteln. naja besser als nichts.



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  2. #47
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.735
    Dann habe ich dich tatsächlich falsch verstanden

    Im klinischen Studienabschnitt hat sich erschreckenderweise nie jemand für unsere Impfungen interessiert. Unsere Uni ist da sehr lahm. Nur fürs Pflegepraktikum wollten sie einen Impfnachweis.



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  3. #48
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
    16.08.2010
    Beiträge
    12.348
    Bei uns wurden Impfpass und verschiedene Titer (HepB, Varizellen, Parvovirus, CMV) nach Bestehen des Physikums vor Beginn des klinischen Abschnitts kontrolliert. Bei Bedarf wurde dann auch geimpft. Ich weiß nicht was passiert wenn man da "Lücken" aufweist, aber ich kann mir schon vorstellen dass daraus ein Ausschluss von bestimmten praktischen Veranstaltungen resultieren kann.
    "Hodor!" - Hodor



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  4. #49
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
    Mitglied seit
    31.05.2013
    Ort
    Nebel des Grauens
    Semester:
    It's over. It's done.
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    5.603
    Wir mussten die Impfungen und eine Biostoffuntersuchung vor dem 3. Semester für den Präpkurs nachweisen, dann nochmal in der Klinik (6. Semester glaub) und im PJ wird es nochmal geprüft.



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  5. #50
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Man muss vor allem die gem. STIKO empfohlenen Impfungen nachweisen, nicht die Immunität. Die Immunität wird erst bei Schwangerschaft so richtig interessant.
    Normalerweise ist auch keine Titerbestimmung vorgesehen. Eine Ausnahme bietet die Hep B.

    Ob eine med. Fakultät eine Impfung fordern kann, ist fraglich. Es gibt welche, die es machen. Einer Prüfung vor Gericht wird die Regelung kaum standhalten.

    Die Frage ist ja auch wer gegenüber wem in welcher Form den Impfstatus nachweisen muss/kann/darf.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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