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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    ich bin Assistenzärztin an einem kirchlichen Haus. Neulich habe ich einen Brief erhalnten mit den neuen Arbeitsrechregelungen für Ärzte.
    Ärzte werden nun in einer neuen Entgelttabelle eingestuft, die zumindest für Assistenzärzte ein wesentlich schlechteres Monatsgehalt ergibt, als es bisher war. Laut dieses netten Briefes bekommt man zwar einen Besitzzustand - meine Einschätzungen zufolge, werde ich in nächster Zeit tatsächlich wesentlich weniger verdienen, als wenn ich nach altem Vertrag weiterbezahlt werden würde.

    Ist jmd. von euch auch an einem kirchlichen Haus beschäftigt und wird nach AVR-Bayern bezahlt? Wisst ihr genaueres, was zum Beispiel passiert, wenn man nach altem Vertrag hochgestuft wird - also inwiefern sich die Besitzzustandszulage verändert??
    Geht das überhaupt so einfach, dass wenn ich zu meinem Beginn einen Vertrag bis 2018 unterschrieben habe, ich jetzt in eine neue Entgelttabelle gestuft werden kann??

    Bin grad ziemlich am Verzeifeln.....



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  2. #2
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    Ich verstehe dein Problem nicht. Ich habe mir den neuen Tarif durchgelesen und sehe, dass bei jeder Entgeltgruppe das Gehalt steigt.
    Bsp.: I Stufe 1 bis 31.03.15 3.771,64 € und ab 01.04.15 3.884,79 €



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  3. #3
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    Ja...aber in meinem Vertrag war ich nach E 13 eingestuft...und das sind im Vergleich zum neuen Vertrag nun doch knapp 600 Euro mehr Monatsverdienst



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  4. #4
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    Es geht denke ich mal um diesen Tarifvertrag hier: http://www.diakonie-bayern.de/presse...bayern-ev.html

    Die Ärzte (wie auch Psychologen) waren bisher in der Stufe E13 eingestuft.

    Wie bekamen im Januar das niedrigere Gehalt nach der neue Tabelle plus eine Zulage, so dass man zusammen auf das Gehalt vom Dezember 2014 kam. Aber: "Anlage 1 § 4 (4) Bei allgemeinen Erhöhungen des Grundentgelts vermindert sich die Besitzstandszulage um die Hälfte des Erhöhungsbetrages." Sprich zum 1.4.15



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  5. #5
    Oberstabsarzt
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    Die Frage ist doch, wieviel dann der Tariflohn ausmacht. (Also Stufenentgelt plus halbe Besitzstandszulage) Ich denke wohl nicht, dass bei der laufenden Diskussion zum Ärztemangel, bei der Erhöhung die in fast allen Verträgen bislang lief, die AVR Leute weniger bekommen sollten.....

    Es ist im übrigen unerheblich, in welcher Stufe oder Eingruppierung man vor Abschluss eines neuen Tarifvertrages war, wenn diese umgestellt oder umbenannt wurden, dann spielt das keine Rolle. Jetzt gibt es für Ärzte eben neue Tarifstufen I-IV. / bzw. E1-E4



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