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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    ehemaliger User_11062015
    Guest
    edit.
    Geändert von ehemaliger User_11062015 (10.06.2015 um 19:05 Uhr)



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  2. #12
    gamo lefuzi nibe
    Mitglied seit
    24.10.2009
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    3.484
    Ist BWL in dem Semester, in dem du immatrikuliert bist, denn überhaupt noch zulassungsbeschränkt? Mein erstes Studiun war zwar im 1. Semester zulassungsbeschränkt, aber in den höheren dann nicht mehr, so dass es kein Problem war, nach dem 5. Semester noch zusätzlich Medizin zu studieren. War allerdings in Berlin.



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    04.07.2006
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    144
    Oh Gott, daran habe ich überhaupt nicht gedacht. Natürlich! Danke!
    An meiner Uni (Bamberg) ist BWL nur bis zum dritten Fachsemester zulassungsbeschränkt - das könnte meine Rettung sein!



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    12.03.2014
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    12
    Habe eine sehr ähnliche Situtation: Studiere gerade im fünften Bachelorsemester Wirtschaftingenieurwesen (zulassungsbeschränkt für Studienanfänger) in Bayern (Erlangen) und möchte ebenfalls Medizin ab WS 15/16 beginnen.

    Entscheidend ist ja nur, dass wir zum Stichtag des Online-Antrags (31.05.15) das Bachelorzeugnis noch nicht vorweisen können. Ich hab an meiner Uni in der Studienberatung nachgefragt und die meinten, es wäre kein Problem (kurzzeitig) für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge gleichzeitig eingeschrieben zu sein. Zumal wir doch im September bei der Einschreibung formal alle Kriterien (Klausuren und Bachelorarbeit) bis eben auf die Praktikumsbescheinigung erfüllt haben und somit keine weiteren Ressourcen mehr in Anspruch nehmen werden.



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  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    13.10.2010
    Ort
    Home is where the Dom is
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    5.026
    Zitat Zitat von T M Beitrag anzeigen
    Entscheidend ist ja nur, dass wir zum Stichtag des Online-Antrags (31.05.15) das Bachelorzeugnis noch nicht vorweisen können.
    Das ist so nicht ganz richtig.

    Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung zu einem Wintersemester ist der

    31. Mai des laufenden Jahres für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung* vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben und sich bei hochschulstart.de bewerben möchten. [die sog. Alt-Abiturienten]

    15. Juli des laufenden Jahres für die "Neuen", die ihre Hochschulzugangsberechtigung* zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben.[die sog. Neu-Abiturienten]

    * Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums. Quelle
    Das bedeutet man darf nicht vor dem 15. Juli seinen Abschluss machen.



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