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Thema: Wartesemester

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Gold Mitglied
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    Sowas ist natürlich ärgerlich. Vor allem weil du deinen Versicherungsstatus nicht sofort verloren hättest (min. halbes Jahr Übergangszeit, bei Privaten noch länger).
    Ruf am Besten bei Hochschulstart an, ansonsten würde ich wieder auf Abiturquote setzen und nebenbei Krankenhauspraktikum machen. Zwei mal in Folge bei Abiturquote rausgelost zu werden, wäre schon ein ziemlich dummer Zufall.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    So selten ist der Zufall leider glaube ich gar nicht. Die Frage ist halt, ab wann ein Semester als studiert gilt



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  3. #8
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Was steht denn auf deinem exmatrikulationsbescheid?



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  4. #9
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von bentus Beitrag anzeigen
    So selten ist der Zufall leider glaube ich gar nicht. Die Frage ist halt, ab wann ein Semester als studiert gilt
    Ich glaub die Chance nicht genommen zu werden liegt bei knapp unter 20%. Zumindest laut telefonischer Auskunft für WS14/15.

    Edit: Ganz vergessen... die 20% beziehen sich auf NRW, ist ja im 1. Verfahren vom Bundesland abhängig (obwohl ich mir gar nicht vorstellen kann dass die Quote in Bayern noch schlechter ist).

    Schau noch einmal nach in welchem Verfahren du wirklich ausgeschlossen wurdest. Es kann ja sein, dass deine Punktzahl für deine ausgewählten Hochschulen nicht ausreichend waren.

    Falls du im 2. Verfahren ausgeschlossen wurdest, bin ich mir gar nicht sicher, ob dir die Wartezeit viel hilft



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  5. #10
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Wenn du deine Immatrikulation noch zurück ziehen kannst, gilt es als nicht studiert.



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