teaser bild
Seite 3 von 16 ErsteErste 123456713 ... LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 15 von 80
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
    16.08.2010
    Beiträge
    12.348

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ich verstehe nicht was du sagen willst?
    Du bist schwanger, das heißt du DARFST keine Dienste machen, egal wie dein chef das findet. Punkt.
    "Hodor!" - Hodor



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #12
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
    04.04.2002
    Semester:
    OA
    Beiträge
    10.912
    Exakt. Es ist dir per MuSchuG schlicht und ergreifend verboten, Dienste oder auch nur Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr) zu machen. Ende, Punkt, Aus. Der Dienstplan muss umgestrickt werden. Dein Chef kann dich zwar bitten, mal unter den Kollegen zu fragen, ob jemand Dienste übernehmen kann, aber wenn du dann sagst "Sorry, hab gefragt, kann keiner", dann war das schon nett von dir, aber dann ist das sein Problem.
    Sei um Gottes willen nicht so naiv, sowas mit dir machen zu lassen. Und lass dir bloss keine Abhängigkeit von deinem Chef einreden, Stellen gibt's wie Sand am Meer, falls er ungemütlich würde.
    Man darf auch als Erstjahresassi "Nein" sagen. Und hier musst du es sogar, wobei es schon eine Frechheit wäre, etwas anderes zu versuchen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #13
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759
    Zitat Zitat von Nastja8 Beitrag anzeigen
    Eben mein Name steht drauf...und ich muss mich drum kümmern....So ein Sch..ss
    Falsch!

    Genau eben nicht DU musst dich darum kümmern. Du hast deinem Chef gesagt, dass du schwanger bist, also muss ER sich drum kümmern. ER ist für den Dienstplan verantwortlich und nicht du. Was würde denn passieren wenn du krank bist? Sollst du dann aus deiner Krankheit heraus alle anrufen? Und wenn du im Koma liegst? ... also irgendwann wirds schwierig. Für den Dienstplan ist der Arbeitgeber verantwortlich, nicht du. Du teilst deine Situation mit und der AG muss damit umgehen. Fertig.

    Ich glaub wir müssen dir nochmal erlären wie heilig die Schwangerschaft ist... ungefähr sooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo ooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo heilig.

    Nein, im Ernst: Schwangerschaft ist der Freibrief erstmal grundsätzlich von allen Diensten befreit zu sein, auf gar keinen Fall mehr Nachtdienste zu machen, auf Station quasi auch immer gedoppelt zu sein usw. Und das ist nicht nur ein Wunsch, das ist Gesetz. Und noch dazu von der Wichtigkeit quasi auf Grundgesetzniveau (gefühlt).

    Nicht verarschen lassen. Es ist nicht dein Job Ersatz zu finden! Und genau das haben dir Sebastian1, Muriel, Absolute Arrhythmie, annekii und Fr. Pelz auch geschrieben.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #14
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.153
    Schönen Gruß an den Chef:
    Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
    § 21 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt der Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig

    1.
    den Vorschriften der §§ 3, 4 Abs. 1 bis 3 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 bis 3 Satz 1 über die Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung,
    2.
    den Vorschriften des § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 2 über die Stillzeit,
    3.
    den Vorschriften des § 8 Abs. 1 oder 3 bis 5 Satz 1 über Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeit,
    4.
    den auf Grund des § 4 Abs. 4 erlassenen Vorschriften, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweisen,
    5.
    einer vollziehbaren Verfügung der Aufsichtsbehörde nach § 2 Abs. 5, § 4 Abs. 5, § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 3 oder § 8 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1,
    6.
    den Vorschriften des § 5 Abs. 1 Satz 3 über die Benachrichtigung,
    7.
    der Vorschrift des § 16 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über die Freistellung für Untersuchungen oder
    8.
    den Vorschriften des § 18 über die Auslage des Gesetzes oder des § 19 über die Einsicht, Aufbewahrung und Vorlage der Unterlagen und über die Auskunft

    zuwiderhandelt.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 6 bis 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
    (3) Wer vorsätzlich eine der in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Handlungen begeht und dadurch die Frau in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 3 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
    Und das ganze ist hier nachzulesen (komplettes MuSchG): http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/
    LG Brutus und Herzlichen Glückwunsch!
    I'm a very stable genius!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ich hab als zuständiger Truppenarzt in Zusammenarbeit mit unserem Krankenhausarbeitsschutzmenschen schon halbe Abteilungen wegen Schwangerschaft platt gemacht.
    Wenn euer Arbeitsschutzmensch seinen Job ernst nimmt, macht er mit dir eine Arbeitsplatzanalyse (oder die gibt es schon) und anhand dieser Analyse macht er ein Gutachten, was davon du machen darfst und was nicht. Und Dienste sind ganz sicher unter dem Punkt "was nicht".
    Es ist nicht dein Problem, wie er den Dienst anderweitig besetzt.
    Wahrscheinlich passiert rein gar nichts mit der Schwangerschaft, aber falls doch was sein sollte, wollen weder du noch er sich Vorwürfe machen, dass es doch an Diensten (oder anderen verbotenen Tätigkeiten)gelegen haben könnte.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 3 von 16 ErsteErste 123456713 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook