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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
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    lässt sich das eigentlich alles auch auf die KV-Dienste übertragen?
    Ich glaub an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung (Kaiser Wilhelm II. zu Beginn des 20. Jarhundert)



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  2. #27
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    In Nordrhein kann man sich während Schwangerschaft und bis zu einem Jahr nach der Geburt von den Diensten befreien lassen.



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  3. #28
    Diamanten Mitglied
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    das klingt dann aber eher nach Freiwilligkeit, als dass es verboten wäre, oder?
    Ich glaub an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung (Kaiser Wilhelm II. zu Beginn des 20. Jarhundert)



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  4. #29
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Genau. Auf Antrag geht das wohl. Ist es bei Dir konkret?



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  5. #30
    Diamanten Mitglied
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    Aber das verstehe ich jetzt nicht. Wenn die KV Dienste nicht verboten wären, dann arbeitet man doch auch nicht nach dem Mutterschutzgesetz. Da die KV Dienste doch auch nachts sind und nicht 20 Uhr am Tag enden. Ebenso kann doch auch niemand garantieren, dass man bei den Diensten nichts spritzen muss oder in eine Notfallsituation kommt.



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