Zitat Zitat von harrywer Beitrag anzeigen
Ok danke für die vielen und schnellen Antworten. Ich habe dazu nur nichts eindeutiges in der Approbationsordnung oder der Studienordnung meiner Uni gefunden. Wäre toll wenn jemand noch eine Quelle hätte oder so, aber nicht schlimm wenn nicht.
Bitteschön: §13(1)Nr.1; §18; §20(2) Approbationsordnung für Ärzte: Einmal angemeldet, ist von Amts wegen zur Prüfung zu laden. Das gilt dann auch explizit für die jeweils nächsten Wiederholungstermine. Die Prüfung ist schriftlich und mündlich. Rücktritte nur aus den aufgeführten Gründen.

Außerdem ist das Bundes- und nicht Landesrecht, daher überall gleich.