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Bitteschön: §13(1)Nr.1; §18; §20(2) Approbationsordnung für Ärzte: Einmal angemeldet, ist von Amts wegen zur Prüfung zu laden. Das gilt dann auch explizit für die jeweils nächsten Wiederholungstermine. Die Prüfung ist schriftlich und mündlich. Rücktritte nur aus den aufgeführten Gründen.
Außerdem ist das Bundes- und nicht Landesrecht, daher überall gleich.