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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Geändert von Haru (02.12.2015 um 09:20 Uhr)



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Zum Quartalsende heisst zum 30.09. Aber drei Monate? Wie lange arbeitest du denn schon dort?
    Du musst dich nicht arbeitslos melden für diese zwei Wochen.
    Die Weiterbildungszeit muss am Ende 5 Jahre betragen. D.h. wenn du bei deinem ersten Arbeitgeber zwei Jahre gemacht hast, musst du beim nächsten oder bei den nächsten drei Jahre zusammenbekommen. Die zwei beschäftigungslosen Wochen zählen in der Tat dann nicht.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #3
    Administrator Avatar von Brutus
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    Die 2 Wochen sind sowas von egal. Denn in der Regel wirst Du eh keinen Termin zur FA-Prüfung bekommen, der EXAKT 60 Monate nach der Approbation liegt.
    I'm a very stable genius!



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Geändert von Haru (02.12.2015 um 09:21 Uhr)



  5. #5
    Feddich ;)
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    Natürlich kannst du auch zu Mitte Oktober kündigen, du musst nur trotzdem die Frist zum Quartalsende einhalten.



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