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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Arzt Avatar von Der Pete
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    Hallo zusammen,

    Ich bin heute über die Weiterbildungsordnung 2014 der ÄkNo gestolpert. Ich möchte gerne wissen ob ich richtig lese/verstehe:

    Heißt das, dass man mit 18 Monaten stationärer Weiterbildung (z.B. 6 Monate Innere und 12 Monate Anästhesie) und den Rest ambulanter Weiterbildung plus den 80 stündigen Kurs Allgemeinmediziner werden kann?

    Also ich bin einfach bei den nur 18 Monaten stationärer Weiterbildung verwundert. Wäre prima, wenn ihr euch dazu mal äußern könnt, ob ich doch Tomaten auf den Augen habe

    Hier die Quelle:
    http://www.aekno.de/page.asp?pageID=9590

    Lasst bitte außen vor, ob das ganze sinnvoll ist ;).

    Danke und Grüße



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  2. #2
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    18 Monate stationäre WB in der Inneren ist vorgeschrieben, den Rest kannst Du ambulant machen...



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  3. #3
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    Hi,

    du brauchst mindestens 18 Monate stationäre Innere Medizin.

    Edit: Ja, da war einer schneller...



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  4. #4
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    nein, das hast du nicht richtig interpretiert, d.h.: 18 Monate Innere stat. Pflicht, der Rest wäre auch ambulant ableistbar. Deine 12 Monate Anästhesie würden Dich nicht vor weiteren 12 Monaten Innere stat. bewahren. Hättest Du hingegen 18 Monate Innere stat. könntest Du 18 Monate auch in anderen Gebieten ambulant machen. plus 24 Monate Hausarzt. So weit verständlich?



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  5. #5
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