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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!
    Ich bin Hospitant in einem Krankenhaus seit 3 Monate,damit die Gleichwertigkeit wegen meinen Approbationsantrag Unterlagen beginen können . In kommenden Monaten mache ich dann die Gleichwertigkeitsprüfung (Kenntnisprüfung) in NRW.Könnte mir jemand Auskunft geben, welche Fächer diese Prüfung außer Innere und Chirurgie beinhaltet? Mit welchen Büchern bereitet man sich am besten vor? Vorschläge wäre ich dankbar.
    Lg
    mein E-mail: [email protected]



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  2. #2
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    Hallo,

    Inhalt der Prüfung:

    "Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung,
    die sich im Wesentlichen an den Vorgaben des Zweiten Abschnitts
    der Ärztlichen Prüfung nach der ÄApprO orientiert.
    1. Patientenvorstellung

    - Die Prüfungskommission weist Ihnen im Rahmen der Patientenvorstellung
    eingangs einen Patienten zur Anamneseerhebung und Untersuchung unter
    Aufsicht zu.

    - Hierüber fertigen Sie einen schriftlichen Bericht, der Anamnese, Diagnose,
    Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält.

    - Der Bericht wird nach Fertigstellung von einem Mitglied der Prüfungskommission
    gegengezeichnet und muss beim Prüfungstermin vorgelegt werden. Er ist
    Gegenstand der Prüfung und in die Bewertung einzubeziehen.

    - Der Zeitrahmen für die Anamneseerhebung/ Untersuchung bzw. die Erstellung
    des Berichts wird von dem aufsichtsführenden Kommissionsmitglied aufgrund
    der Besonderheiten des jeweiligen Behandlungsfalls festgelegt; er sollte die
    Dauer von jeweils 30 Minuten nicht überschreiten.

    2. Mündlich-praktische Prüfung

    - Die mündlich-praktische Prüfung findet am selben Tag in Gruppen mit bis zu
    vier Kandidaten statt. Jeder Kandidat soll nicht länger als 90 Minuten geprüft
    werden. Berücksichtigen Sie bitte, dass sich die tatsächliche Gesamtdauer der
    Prüfung aus der Anzahl der teilnehmenden Kandidaten ergibt.
    Bitte planen Sie in jedem Falle noch zusätzliche Zeit ein für die Beratung der
    Prüfungskommission und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

    - Die Prüfung erstreckt sich grundsätzlich auf die Fächer Innere Medizin und
    Chirurgie. Ergänzend werden stets Aspekte aus den Bereichen Notfallmedizin,
    Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz,
    Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung abgefragt.
    Das Prüfungsgespräch bezieht sich zunächst auf die Patientenvorstellung.
    Danach erhalten Sie weitere fächerübergreifende praktische Aufgaben mit
    Schwerpunkt auf den für den ärztlichen Beruf wichtigsten Krankheitsbildern
    und Gesundheitsstörungen.

    - Insgesamt orientieren sich die Fragestellungen an den Anforderungen der
    ärztlichen Praxis.

    - Bei unzureichenden Sprachkenntnissen kann die Prüfung abgebrochen werden.
    Eine bestehende Berufserlaubnis kann in diesen Fällen aus Patientenschutzgründen
    widerrufen werden!

    Verkündung des Ergebnisses:

    - Die Prüfung ist bestanden, wenn die Patientenvorstellung und die Leistungen
    in den oben genannten Fächern in einer Gesamtbetrachtung mindestens trotz
    ihrer Mängel noch den Anforderungen genügen.
    - Das Prüfungsergebnis wird Ihnen vom Prüfungsvorsitzenden mitgeteilt. Die
    gefertigte Niederschrift zur Prüfung wird der für Sie zuständigen Bezirksregierung
    zugeleitet.
    - Die Kommission trifft im Falle des Nichtbestehens eine Aussage darüber, ob
    durch eine weitere Berufstätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis eine Patientengefährdung
    besteht. In diesem Fall kann Ihre zuständige Bezirksregierung
    Ihre Berufserlaubnis aus Patientenschutzgründen ebenfalls widerrufen!



    ie Gleichwertigkeitsprüfung (Kenntnisprüfung) ist je nach dem Land, wo sie stattfindet, unterschiedlich!
    Viele nutzen die Buchserien “Fallbuch”, wie Fallbuch Innere Medizin, Fallbuch Chirurgie,Pharmakologie...

    Lg



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