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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    im TV-Ärzte/VKA (nach dem sich mein Arbeitsvertrag richtet) sehe ich folgendes:

    Code:
    Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probe-zeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
    
    von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
    von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
    zum Schluss eines Kalendermonats,
    
    von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
    von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
    
    Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das Ausscheiden von der Ärztin/dem Arzt verschuldet oder veranlasst war. Die Un-terbrechungszeit bleibt unberücksichtigt.
    Mein erster Vertrag war von 01.04.2012 bis 31.03.2014. Mein zweiter Vertrag (bei demselben Arbeitgeber) ist von 01.04.2014 bis 31.12.2015.
    Ich möchte so bald wie möglich kündigen. Was kann ich das am frühestens machen?

    MfG



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
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    Die Frage ist eher, wann du spätestens gekündigt haben MUSST... Kündigen kannst du ansonsten jederzeit auch jetzt schon.. auch für Ende September oder noch später.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    17.03.2006
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    3.759
    Aktuell hast du knapp 3 Jahre bei dem Arbeitgeber gearbeitet. Also sind es aktuell noch 3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahr und ab 1.4.15 vier Monate zum Ende eine Kalendervierteljahres.

    Bis zum Ende deines Vertrages kannst du also noch zum 30.6.15 gehen (bei Kündigung bis 31.3.) oder zum 30.9. gehen (bei Kündigung bis 31.5.). So versteh ich das zumindest.

    Es gibt auch sehr oft die Möglichkeit eines Auflösungsvertrags. Die sind dann zwar manchmal ein wenig zum Nachteil des Arbeitgebers im Sinne von "Erlass aller Überstunden" oder sowas. Aber wenn man unbedingt weg will hält einen normalerweise kein Arbeitgeber auf. Und die paar Überstunden die man dann noch hat sind ein Witz im Vergleich dazu sich noch ein paar Monate durchzuschleppen.
    Eine Kollegin hat es mal ganz extrem getroffen. Die hatte so einen riesen Hass auf die Klinik (gut, sie wurde auch wirklich verarscht) und die haben ihr keinen Auflösungsvertrag gegeben, dass sie sich für die allerletzte Arbeitswoche unbezahlten Urlaub geben ließ. Ist auch ein starkes Zeichen das man setzt. Muss man sich überlegen ob man das tun will.

    Will nur sagen: wenn man weg will gibt es oft mehr Möglichkeiten als man denkt. Die Frage ist halt welches Zeichen man setzen will im Sinne von wieviel Konfrontation einem der Weggang wert ist.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Ich dachte, man kann auf jeden beliebigen Termin kündigen, er muss nur fristgerecht nach dem im Vertrag genannten Datum stehen. Also in anignus Beispiel auch der von mir aus 10.07. bei Kündigung bis zum 31.3.
    Oder versteht sich für jeden außer mir von selbst?



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Bestimmt nicht. Ist aber richtig so
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