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Hallo an alle,
ich bin neu hier und habe 2 Fragen, bei denen ich aus eigener Kraft noch nichts Verbindliches in Erfahrung bringen konnte.
1. An meinem ersten Arbeitstag soll ich um 8 Uhr frühs in der Personalabteilung meines Klinikums erschreinen. So weit so klar. Mein Arbeitsvertrag läuft ab 1. Mai und da das ja bekanntermaßen ein Feiertag ist, wird die Personalabteilung wohl kaum offen haben. Zudem ist der 1. Mai ein Freitag - ist somit mein erster Arbeitstag automatisch der darauffolgende Montag, also der 4te Mai?
2. Hab mir den TV-Ärzte VKA mal zu Gemüte geführt. Darin steht, dass einem 29 Arbeitstage pro Jahr Urlaub zustehen. Nun würde mich interessieren, ob es eine prizipielle Zeit gibt, die zwischen Tätigkeitsbeginn und dem Moment, in dem man Urlaub nehmen kann, gibt. Evtl. nicht innerhalb der Probezeit (6 Monate)? Oder ist das von Klinik zu Klinik unterschiedlich? Ich habe nicht vor, mehr oder weniger direkt mit einem Urlaub ins Berufsleben zu starten ;) Ich möchte nur mal kurz vorfühlen, ob in diesem Jahr zumindest noch ein Kurzurlaub im (Spät-)Sommer möglich ist oder ob ich das gleich mal besser abhake und auf nächstes Jahr verlege.
Wie ihr an meinen Fragen seht, bin ich noch ein Greenhorn und evtl. bringen euch meine Fragen ja zum Grinsen. Wollte aber, besonders mit der 2ten Frage, nicht direkt beim zukünftigen Arbeitgeber aufschlagen ;)
Danke schonmal für eure Antworten!