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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer
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    @Peter: Danke für die Antwort

    Als Niedergelassener kannst du ja von erster Hand berichten. Als Hausarzt bist du immerhin sehr gefragt aber wie sieht es mit den Fachärzten aus? Ob es sich lohnt, ist eine andere Frage, aber das VSG will diese ambulante Versorgung augenscheinlich abschaffen. Pardon, die "Selbstständigkeit" abschaffen. Ist es nicht politisches Ziel, das man in der Anstellung in kommunalen oder KlinikMVZs landet? Wie siehst du das? Nach all der deutlichen Kritik hälst du die Durchsetzung des Gesetzes für wahrscheinlich?

    noch kurz einige Fragen zu deinem Link: S.67 über die Überschüsse der Arztpraxis: was bedeutet hier Überschuss? Das gleiche wie Reinertrag? Bzw. ist davon schon die Schuldentilgung abgezogen und die Rücklagen für Investitionen? Welcher Anteil kommt dann noch durch die PKV hinzu? (Woher kommt dann das Vorurteil: GKV deckt nur die praxiskosten, PKV ist für den Arzt)



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  2. #17
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    Zitat Zitat von JPT Beitrag anzeigen
    aber das VSG will diese ambulante Versorgung augenscheinlich abschaffen
    Na, ja ich glaube das ist ein wenig zu stark aufgetragen, trotzdem ist die Zielrichtung klar, nämlich eine Einschränkung der ärztlichen Selbstverwaltung. Ich gaube es wird noch der ein oder andere Punkt im VSG aufgeweicht werden, im akt. Ärzteblatt war dazu ein recht sachlicher Artikel.

    Zitat Zitat von JPT Beitrag anzeigen
    Woher kommt dann das Vorurteil: GKV deckt nur die praxiskosten, PKV ist für den Arzt
    Der Anteil PKV/GKV ist von Fach zu Fach sicher unterschiedlich und dann nochmals von Paxisstandort zu Praxisstandort und ist auch abhängig von der Praxisphilospohie. Man kann eine Praxis PKV/IGeL orientiert betreiben, dann bleibt irgendwann für GKV Patienten halt keine Zeit, bzw. die bleiben irgendwann weg. Für mich selber kann ich dieses Vorurteil absolut nicht bestätigen, mein Löwenhonoraranteil besteht aus GKV Patienten und ich habe trotzdem ein recht komfortables Einkommen. Es mag sicher auch andere Erfahrungen geben.
    Zum Thema Umsatz, PKV Anteil usw. findest Du hier: http://www.kbv.de/html/2121.php anschauliche Erklärungen.
    Ansonsten sollten Dir zum Rest vielleicht niedergelassene Ärzte anderer Fachgebiete antworten, ausser den nackten Zahlen der KBV kann ich nur für meine Tätigkeit als Hausarzt sprechen.



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  3. #18
    aua! Avatar von tpa
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Das hat mich nun auch interessiert und ich hab mal bei der Kassenärztlichen Vereinigung angerufen...

    Verstanden hab ich nicht alles aber immerhin folgende Aussagen:
    - "man kann sich nicht aus zwei Kapiteln bedienen"
    - "Hausärzte rechnen nach Kapitel 3 und Kinderärzte nach Kapitel 4 des EBM ab"
    - "man muss sich entscheiden als was man sich niederlässt"
    - "ein Hausarzt kann auch U-Untersuchungen machen, vor allem dann wenn er die Qualifikation hat"
    - "ein Kinderarzt darf nur bis 18 behandeln, darüber nur in absoluten Ausnahmefällen wie geistige Retardierung also wenn z.B. ein Arztwechsel dem Kind nicht zuzumuten ist"

    Also darf man als Hausarzt auch Kinder behandeln, diese aber nur wie Erwachsene abrechnen und hat dann eben auch die Kassenzulassung "nur" als Hausarzt.
    Ob das finanziell einen Unterschied macht nach welchen Nummern man abrechnet hab ich nimmer nachgefragt. Die nette Dame wollte mich schon weiterverbinden zur Niederlassungsberatung doch das wär mir zuviel Input gewesen...
    Könnte man sich als Kinderarzt mit einem Allgemeinmediziner zusammentun und eine "Familenpraxis" aufmachen? Jeder könnte dann vorrangig sein Fachgebiet behdandeln, den anderen aber durchaus auch mal vertreten. Oder lässt sich das auch nicht abrechnen?



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  4. #19
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    14.03.2007
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    4.543
    Mit 2 KV Sitzen dürfte das sicher kein Problem sein ...



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  5. #20
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von tpa Beitrag anzeigen
    Könnte man sich als Kinderarzt mit einem Allgemeinmediziner zusammentun und eine "Familenpraxis" aufmachen? Jeder könnte dann vorrangig sein Fachgebiet behdandeln, den anderen aber durchaus auch mal vertreten. Oder lässt sich das auch nicht abrechnen?
    Man kann auch als Allgemeinmediziner sämtliche U-s machen und Kinder behandeln (und das natürlich auch abrechnen), so man entsprechend qualifiziert ist. Vertretungen sind nur auf eigenem Fachbegiet möglich. "Familienmedizin" ist ein klassisches Gebiet der Allgemeinmedizin. Die Kombi Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde ist als Praxisgemeinschaft aber sicherlich trotzdem eine gute Kombi.



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