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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    04.07.2012
    Ort
    CH
    Beiträge
    510
    Also: du würdest ein Jahr Lohn in deinem Job oder als Arzt dafür opfern, dass du nicht in den Semesterferien arbeiten musst? Das scheint für mich irgendwie hinten und vorne nicht aufzugehen.



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  2. #12
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    22.05.2014
    Ort
    im Rheinland
    Semester:
    4. WBJ - Labor
    Beiträge
    2.789
    Arbeite doch einfach bis zum Studienbeginn weiter und lass das KPP erstmal sein. Wenn du den Platz hast kannst du das in den Semesterferien machen. Da verlierst du vermutlich weniger Geld als bei dem Plan, den du momentan verfolgst.



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  3. #13
    Premium Mitglied
    Mitglied seit
    04.03.2015
    Beiträge
    192
    Um in den OP-Alltag reinschlüpfen zu können, habe ich damals auch ein 3-monatiges Praktikum absolviert, welches bezahlt wurde. Würde mich da an deiner Telle mal genauer informieren.



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  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von BruceWayneJr
    Mitglied seit
    06.04.2015
    Beiträge
    9
    Danke für die bisherigen Antworten.
    Ja, da werde ich dann entscheiden müssen, mit dem "1-Jahres-Puffer" hätte ich eben mehr Zeit für TMS und wenn es soweit vergütet wäre, würde ich ja keinen finanziellen Nachteil haben, nur ein Jahr verlieren. Zum Glück ist es bis dahin ja noch etwas Zeit.
    Guschdel: Werde mal in ein paar Krankenhäusern anfragen, ich glaube aber nicht dass mich irgendjemand im med. Bereich bezahlen wird, da ich ja gar keine Qualifikation in der Richtung habe.



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  5. #15
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
    Mitglied seit
    02.12.2008
    Beiträge
    5.513
    Zitat Zitat von BruceWayneJr Beitrag anzeigen
    Guschdel: Werde mal in ein paar Krankenhäusern anfragen, ich glaube aber nicht dass mich irgendjemand im med. Bereich bezahlen wird, da ich ja gar keine Qualifikation in der Richtung habe.
    Eine Freundin hat mir erzählt, dass die Kliniken aufgrund des Mindestlohns längere Praktika jetzt bezahlen müssen. Ich meine, dass Praktika über 3 Monate bezahlt werden müssen. Da müsstest du dich aber noch mal genauer informieren.

    Edit:

    Für freiwillige Praktika (Orientierungspraktika und ausbildungs- bzw. studienbegleitende Praktika) bis zu drei Monaten gilt kein Mindestlohn. Dauert ein solches Praktikum länger als drei Monate, fällt es komplett unter den Mindestlohn und ist ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten. Das gilt sowohl, wenn das Praktikum von vornherein länger als drei Monate dauert, aber auch, wenn ein auf drei Monate befristetes Praktikums über drei Monate hinaus verlängert wird.

    Quelle: http://www.der-mindestlohn-gilt.de/m...ei-monate.html



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