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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    mein Traumarbeitgeber nach dem FA hat grad Stellen ausgeschrieben und schreibt u.a., dass man sich auch jetzt schon bewerben kann, auch wenn man erst später bei denen arbeiten möchte. Man wird dann in einen Bewerberpool aufgenommen.
    Ich weiß, dass man an meinem KH erst nach der Kündigung ein Arbeitszeugnis bekommt. Da ich ungern mein uraltes PJ Zeugnis beilegen würde, frage ich mich, ob man den Chef auch nach einer Art "Zwischenzeugnis" fragen kann, das ich dann der Bewerbung beilegen könnte? Oder ist sowas unüblich?

    Danke!

    Hepar



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  2. #2
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Er muss dir für eine Bewerbung ein Arbeitszeugnis ausstellen.
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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke! Würdet ihr für ne Stelle nach dem FA noch das Abizeugnis und PJ Arbeitszeugnisse beilegen? Oder nur Staatsexamenszeugnis und aktuelles Arbeitszeugnis?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    ich hatte bei meiner letzten Bewerbung nur 3 Anlagen: Approbationsurkunde, letztes Arbeitszeugnis und Lebenslauf...



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  5. #5
    Platin Mitglied
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    Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast du gegenüber deinem jetzigen Arbeitgeber. Allerdings wird der sich dann auch denken können, dass du dich woanders bewirbst. Ob das gut oder schlecht ist musst du entscheiden - möglicherweise versucht er dich zu halten und du wirst in nächster Zeit besonders hofiert oder er ist beleidigt und schneidet dich, was gerade falls dir noch fünf bestimmte OPs oder ähnliches fehlen ärgerlich sein kann.
    Bei manchen Gelegenheit (Abschluss Common trunk o.ä.) kann man auch nach einem Zwischenzeugnis fragen und das eben mit diesem Aufgabenwechsel begründen - ohne das der Arbeitgeber hier misstrauisch wird.



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