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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    07.09.2003
    Ort
    bald Szeged
    Beiträge
    3
    Hallo,
    Grüsse alle Foren-Teilnehmer!

    Ich habe eine Frage zum Auswahlverfahren der Hochschulen.
    Hat ein Auswahlgespräch überhaupt einen Sinn, wenn man auf Grund eines zu leistenden Dienstes, sich zum nächsten Semester nicht einschreiben könnte.
    Ich habe gelesen, dass man sich im Falle einer Zusage zum nächsten Semester einschreiben muss, da ansonsten die Zulassung verfällt. Gilt das auch, wenn man auf Grund des Dienstes verhindert ist?



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  2. #2
    ehemalige Userin 160909
    Guest
    hi!

    wenn du im uni-auswahlverfahren genommen wirst, hast du den platz so lange sicher bis du deinen dienst beendet hast. ist wie im "normalen" zvs-verfahren.

    also, auf jeden fall hingehen!!!

    außer du bist auch in ulm eingeladen.... dann würd ich dir davon natürlich auf jeden fall dringendst abraten!!!
    (irgendwie muss ich mir ja die konkurrenz vom halse schaffen!)

    nee, quatsch - nutze deine chance!!!!
    ich drück dir die daumen!! wann isses denn soweit? ich darf nächste woche dienstag antreten - bibber!!

    also, viel glück!! *iuno*



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