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"Sollten Sie der Meinung sein, dass einzelne Aufgaben
unklar, missverständlich, unbeantwortbar
oder in sonstiger Weise fehlerhaft sind, haben Sie
die Möglichkeit, schriftliche Hinweise an das
IMPP zu richten (nicht zu verstehen als förmlicher
Rechtsbehelf). Derartige informelle Zuschriften
können noch im Rahmen der Prüfungsauswertung
berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb
einer Woche nach der Prüfung beim IMPP eingehen.
Fristgerecht eingegangene Anmerkungen
werden in jedem Fall sorgfältig geprüft. Haben
Sie aber bitte Verständnis dafür, dass nicht jede
einzelne Zuschrift individuell beantwortet werden
kann."
Hab auch den GP - in diesem Sinne: Viel Glück