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  1. #6
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  2. #7
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    Meiner Meinung nach ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten.

    Sie bezieht sich auf den konkreten Patienten Herrn P. Ein Bezug zu Leitlinien wird nicht hergestellt.
    Herr P. als individueller Patient weist einige Eigenschaften auf, die dazu Anlass geben könnten, von der / den Leitlinien abzuweichen und eine strengere Blutdruckeinstellung vorzunehmen:
    - Erhöhte Nüchternglukose
    - Bauchbetonte Adipositas
    - Endorganschaden: diastolische Herzinsuffizienz bei linksventrikulärer Hypertrophie.

    Einen "Blutdruck-Grenzwert" als solches gibt es nicht. Es gibt konkrete Therapieempfehlungen, an die man sich halten sollte, mehr nicht. Und es gibt einen individuellen Patienten, den man individuell therapieren sollte.

    Wenn ein Grenzwert abgefragt werden soll, muss sich die Frage auf Leitlinien beziehen. Hier bezog sie sich auf einen individuellen Patienten.

    Wer den Punkt braucht, sollte die Frage rügen.



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