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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Tight! Avatar von Angina
    Mitglied seit
    26.06.2006
    Beiträge
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    Hallo,
    habe da mal eine kurze Frage:
    wegen zunehmender Kontrolle möchte die Verwaltung plötzlich gerne schriftlich ("Kenntnisnahme Arzt"), dass Rx/CT Untersuchungen nur anfordern darf wer entsprechende Fachkunde Strahlenschutz nachweisen kann.
    Die bisherige Praxis sah (unter Supervision) z.T. anders aus.
    Wenn die Anforderungen aber alltäglicher (!) Teil der Tätigkeit sind... ist die Klinik nicht in der Pflicht den zahlreichen Assistenten diese FoBi anzubieten, bzw. die Kosten zu übernehmen?
    Oder ist das reine Verhandlungssache?
    Fest steht, dass ohne den Kurs die Stations-Arbeit nicht durchgeführt werden kann, bzw. sich die Arbeit deutlich verkompliziert!
    Bin gespannt auf Antworten, vielen Dank.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.762
    Bei mir wurden die Strahlenschutzkurse von der Klinik gezahlt und ich hab dafür Fortbildungsfrei bekommen. Ohne irgendeine Verhandlung...
    Realistischerweise ist es aber so dass du als Nicht-Radiologe die Fachkunde CT normalerweise nicht bekommst. Ich hab halt die Fachkunde für Notfallröntgen und eine noch in meinem Fachgebiet. Mehr brauche ich auch nicht.

    Mit dem Kurs allein ist es aber nicht getan, das ist dir klar, oder?



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    29.04.2012
    Ort
    klein aber fein... im Pott
    Beiträge
    27
    Soweit ich informiert bin sind Strahlenschutzkurse vom AG zu tragen.
    Ansonsten rufst du einfach mal Fix bei deiner Ärztekammer an und Fragst die/den Zuständige/n für die Weiterbildung.
    hier könnte ihre werbung stehen.



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.758
    Meinen die anfordern oder die rechtfertigende Indikation stellen? Zum anfordern brauchst du nur den Kenntniskurs, für die Indikation die Fachkunde (dafür gibt es aber eigentlich ja den Radiologen).
    Übernahme Kosten: Dein Arbeitgeber ist aus meiner Sicht nicht verpflichtet die Kurse zu übernehmen, es sei den er fordert von dir, dass du den entsprechenden Kurs nachweisen kannst. Die Ärztekammer ist hier glaube ich der falsche Ansprechpartner, aber du kannst es ja mal gerne probieren und uns dann mitteilen was rauskam.



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  5. #5
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976

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    Naja, ich verstehe es so, daß man Kenntniskurs UND Fachkunde benötigt, wenn man im Dienst Röntgen anmelden will und kein Radiologe im Haus ist - so wie es bei mir der Fall ist. Deswegen sollte der AG das auch bezahlen, ist ja schließlich nicht mein Privatvergnügen!
    Don't be afraid of work - fight it!!





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